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Allfinanzanbieter

Den Kreditinstituten in Deutschland ist durch das Kreditwesengesetz eine breite An­gebotspalette erlaubt. Dies hat u.a. zu der produktdiversifizierenden deutschen Uni­versalbank geführt. Diese bietet aus der lan­gen Liste der in § 1 KWG aufgezählten Bank­leistungen (Einlagen- und Girogeschäft, Diskont-, Kredit- und Garantiegeschäft bis hin zum Effekten-, Depot- und Investment­geschäft) einen umfangreichen Katalog von Finanzdienstleistungen für alle denkbaren Kundengruppen an. Eine Universalbank wird jedoch erst dann zum Allfinanzanbieter, wenn sie in ihr Lei­stungssortiment Produkte aus dem Reper­toire paramonetärer Institute integriert. Umgekehrt entwickelt sich ein paramonetä­res Institut zum Allfinanzunternehmen, wenn es auch banknahe Leistungen anbietet. Als Paradebeispiel für die „grenzüberschrei­tende“ Produktion in Banken erscheint der Sparplan mit Versicherungsschutz, obgleich hier die Produktautonomie zwischen Sparen und Versicherungsschutz gerade noch ge­wahrt wird. Beispiele für banknahe Leistungen in para­monetären Instituten sind von Versicherun­gen ausgelegte Darlehen oder die von Bau­sparkassen außerhalb des kollektiven Bausparens hereingenommenen Mittel, die Vor- und Zwischenfinanzierungskredite der Bausparkassen und schließlich die erleichter­ten Zugriffsmöglichkeiten auf das Bauspar­konto (Dispo 2000). Die Schnittmenge im Leistungsprofil von Versicherungen, Bau­sparkassen und Banken wurde dadurch deutlich vergrößert. Ein wesentlicher funktioneller Aspekt des Allfinanzkonzeptes liegt im Vertrieb von Fi­nanzdienstleistungen, der wiederum kaum von den in der Bundesrepublik existierenden institutioneilen Beziehungen zwischen den einzelnen Finanzanbietern getrennt werden kann. Die Verknüpfung von Vertriebs­netzen im genossenschaftlichen Verbund und im öffentlich-rechtlichen Bereich des Finanzgewerbes hat durch den Verkauf oder die Vermittlung von Finanzprodukten die „außer Haus“ erstellt wurden, lange Tradition. Durch die Nutzung des Filialnetzes der Ban­ken (Bank-Vertrieb) für den Absatz von Versicherungen und den Außendienst der Versicherungen für den Vertrieb von Bank­leistungen entstehen Synergieeffekte (Cross Selling). Distributionspolitisch in­teressant sind Bausparkassen, die sich als Vertriebspartner von Versicherungen und Banken eignen. Schließlich konzentrieren sich V ermögensverwaltungsgesellschaften und freie Finanzmakler darauf, die breite Produktpalette von Banken, Versicherun­gen, Bausparkassen und Investmentfonds „aus einer Hand“ zu vertreiben. Aus institutioneller Sicht können die Allfi­nanzanbieter zwei Gruppen zugeordnet werden. Während der genossenschaftliche Verbund zwischen Banken und paramonetä­ren Instituten sowie der Finanzdienstlei- stungsverbund im öffentlich-rechtlichen Be­reich des Finanzgewerbes in die erste Gruppe eingehen, erfaßt die zweite G ruppe j ene B an- ken und paramonetären Institute, die über Kapitalbeziehungen miteinander verfloch­ten sind. Musterbeispiele für die zweite Gruppe sind die Kapitalanlagegesellschaf­ten, die ihre Geschäfte als Töchter von Ban­ken und Versicherungsgesellschaften betrei­ben bzw. in neuester Zeit die bankeigenen Bauspar- und Versicherungsunternehmen.

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