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Verbraucherorganisationen und Verbraucherinstitutionen

Als Träger der Verbraucherarbeit sind in Deutschland Verbraucherorganisationen und -institutionen für die Interessen der Ver­braucher tätig (Verbraucherpolitik). Fast alle wurden in den 50 er und 60 er Jahren ge­gründet, als nach Überwindung der Mangel- Wirtschaft von Kriegs- und Nachkriegszeit ein wieder umfangreiches und hinsichtlich der Qualität differenziertes Waren- und Dienstleistungsangebot verfügbar war. Bald zeigte sich, dass dem einzelnen Verbraucher die nötige Markttransparenz als Grundlage rationaler Kaufentscheidungen fehlte und den Verbrauchern insgesamt die Rolle des deutlich schwächeren Partners am Markt zu­fiel. Es entstanden einerseits Verbraucheror­ganisationen bzw.-verbände mit Mitglieder­strukturen, z.B. die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) und die Verbraucher-Zentralen (VZ) mit breiten, auch verbraucherpolitischen Aufgabenge­bieten und andererseits vom Staat oder den Verbraucherorganisationen gegründete In- sti tu tionenmitspeziellen Aufgabengebieten, z. B. die Stiftung Warentest, die Stiftung Verbraucherinstitut und der Verbrau­cherschutzverein (VSV). Kennzeichnend für die überregionalen Ver­braucherorganisationen in Deutschland ist ihre jeweilige Struktur als von Verbänden ge­tragener Verband. Aufgrund der großen He­terogenität der Verbraucherinteressen haben nur auf Einzelmitgliedschaften natürlicher Personen beruhende Verbrauchervereini­gungen bisher überregional keinen dauer­haften Bestand gehabt. Aus ordnungspolitischer Begründung (Si­cherung der Funktionsfähigkeit der privaten Nachfrage) finanziert der Staat im Wege der institutioneilen Förderung - mit Ausnahme der Stiftung Warentest - im wesentlichen die Arbeit von Verbraucherorganisationen und - Institutionen. In Anwendung des Subsidiari­tätsprinzips überläßt er jedoch die Inhalte der Arbeit allein der Verantwortung der Ver­bände bzw. Institutionen und beschränkt sich auf eine haushaltsrechtliche Kontroll- funktion. Damit ist die deutsche Verbrau­cherarbeit einerseits durch sehr knappe Res­sourcen, aber andererseits durch ihre klare Unabhängigkeit von privaten oder staatli­chen Interessen geprägt. Mit der fortschreitenden Integration der EG-Mitgliedsstaaten verlagern sich zuneh­mend ehemals nationale Regelungskompe­tenzen auf die Gemeinschaftsebene (EG- Kommission, Ministerrat, Europäisches Parlament). Entsprechend gewinnt die Ver­tretung von Verbraucherinteressen gegen­über diesen Institutionen an Bedeutung. Diese Aufgabe wird in erster Linie vom 1962 gegründeten “Bureau Européen des Unions des Consommateurs“ (BEÜC) mit Sitz in Brüssel wahrgenommen. Im BEUC sind auf nationaler Ebene tätige Verbraucherorgani­sationen aus den EG-Mitgliedsstaaten ver­treten, für Deutschland die Arbeitsge­meinschaft der Verbraucherverbände und die Stiftung Warentest. Die Finanzierung des sehr kleinen Mitarbei­terstabes erfolgt überwiegend aus Mitglieds­beiträgen, wodurch den vergleichsweise finanzkräftigen Testorganisationen ein be­sonderer Einfluß zuwächst. Finanzierungs­beiträge leistet auch die EG-Kommission. Die verbraucherpolitischen Stellungnahmen des BEUC, v. a. zu neuen Richtlinienentwür­fen der EG-Kommission, finden oft große Resonanz. Als Zusammenschluß regionaler Verbrau- cherorganisationen aus den EG-Ländern wurde 1989 das “Institut Européen Interre­gional de la Consommation“ (I.E.I.C) mit Sitz in Lille (Frankreich) gegründet. Dieses Institut dient der Förderung der praktischen Zusammenarbeit der Mitgliedsorganisatio­nen, insb. durch gemeinsame Untersuchun­gen und die Durchführung von Fortbil­dungsveranstaltungen für die Mitarbeiter der Mitgliedsorganisationen auf europä­ischer Ebene. Keine Verbraucherorganisation, sondern eine von der EG-Kommission zu ihrer Beratung in allen die Wahrung der Verbrau­cherinteressen auf Gemeinschaftsebene be­treffenden Fragen geschaffene Institution ist der „Beratende Verbraucherrat“. In dieses 39 Mitglieder umfassende Gremium entsenden die sog. „europäischen Verbraucherorgani­sationen“ (BEUC, Komitee der Familienor- ganisationen bei den Europäischen Gemein­schaften, Europäische Gemeinschaft der Konsumgenossenschaft und Europäischer Gewerkschaftsbund) je 4 Vertreter; nationa­le Verbraucherorganisationen und - Einrich­tungen entsenden zusammen 17 Vertreter; die EG- Kommission ernennt 6 Sachverstän­dige. Anschriften: BEUC, Rue Royale 29, Bte 3, B-1000 Brüssel I.E.I.C., 47 rue Bar- thélémv Delespaul, F - 59 000 Lille.

Literatur:  Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher­verbände (Hrsg.), Die Verbraucherverbände und ihre Aufgaben, in: Verbraucher Rundschau Nr. 2 (1989), Bonn 1989. Kuhlmann, E., Verbraucher­politik, München 1990, S. 411 ff.

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