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Buchgeld

Geschäftsbankengeld
Siehe auch: Giralgeld


(engl. deposit money, book money, deposit currency, primary deposits) Buchgeld (auch Depositengeld, Giralgeld) ist eine Form des Geldes, das auf einem Bankkonto (Girokonto) für Zahlungszwecke bereitsteht (Zahlungsmittel). Dazu gehören jederzeit fällige Einlagen (Sichteinlagen), nicht aber z. Buchgeld Spareinlagen (da diese nicht für Zahlungszwecke verwendet werden dürfen). Buchgeld entsteht durch Bareinzahlung oder Überweisung (von Konto zu Konto) sowie durch Kreditgewährung (9 Kredit) der Banken. Verfügt werden kann über Buchgeld mittels Überweisung, . Scheck, Lastschrift etc. als Formen bargeldlosen Zahlungsverkehrs oder Barabhebung (Umwandlung von Buchgeld in Bargeld). Die Kreditinstitute tragen durch Ankauf von . Aktiva gegen Zahlung auf ein Konto und durch Kreditvergabe zur gesamtwirtschaftlichen Geldschöpfung (Schaffung zusätzlichen Geldes) bei. Ihr Spielraum wird jedoch durch die gesetzliche Verpflichtung zur Unterhaltung von (unverzinslichen) Mindestreserven bei der Zentralbank eingeschränkt. Das Ausmaß der Buchgeldschöpfung hängt damit normalerweise von den Restriktionen der Zentralnotenbank und deren eigener Geldschöpfung (Zentralbankgeldschöpfung) ab.

Täglich fällige Guthaben oder freie Kreditspielräume bei Kreditinstituten auf Konten, die zum Giroverkehr verwendet werden können. Bezahlt wird durch Umbuchung auf solchen Konten innerhalb einer Bank oder zwischen den Banken über das jeweilige Gironetz. Buchgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern unterliegt der freien Vereinbarung. Gleichwohl wird es in die volkswirtschaftliche Geldmenge eingerechnet.

Giralgeld

Beim Buchgeld handelt es sich um Geld, das auf Konten von Kreditinstituten für Zahlungen zur Verfügung steht. Ausgenommen sind Spareinlagen, die nicht zum Buchgeld gerechnet werden. Über Buchgeld verfügt wird unter anderem per Scheck, Lastschrift, Dauerauftrag oder Überweisung. Ein anderer Begriff für Buchgeld ist Giralgeld.

Auch: Giral-, Banken-, Depositen-, Kreditgeld u.a. Form des Geldes als Zahlungsmedium, das aus der Fähigkeit der Banken resultiert, Zahlungen durch Umbuchung bzw. bargeldlose Übertragung von Konto zu Konto zu bewirken. Instrumente dafür sind Scheck, Überweisung, Lastschrift usw. sowie elektronische Zahlungsarten, also die Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Buchgeld hat die Form jederzeit fälliger Einlagen, Sichteinlagen, -guthaben bei den Banken. Es entsteht durch Einzahlung von Bargeld auf Bankkonten und - als Hauptfall - durch Kreditvergabe der Banken. Als Buchgeld sind auch fest zugesagte, nicht oder nicht voll beanspruchte Kreditlinien anzusehen. Buchgeld wird durch die jederzeit mögliche Barabhebung in Bargeld umgewandelt.

Einlagen (Guthaben) von Kunden bei Kreditinstituten, über die jederzeit ohne Einschränkung verfügt werden kann (= Sichteinlagen). Bei bargeldlosem Zahlungsverkehr ersetzt dieses Buchgeld das Bargeld.

Geschäftsbankengeld




(= Giralgeld)
1. Auf dem Wege bankgeschäftlicher Geldschöpfung entstandene Guthaben des geldhaltenden Sektors bei den monetären Finanzinstituten. Über die Konten wird durch Barabhebung sowie auf der Grundlage eines GeschäftsbesorgungsDienstvertrags (Girovertrag) mittels Überweisung, Scheck und Lastschrift verfügt. Obgleich bargeldloser Zahlungsverkehr eine jahrhundertealte Tradition hat, schlug ihm in Deutschland die Reichsbank 1876 mit dem kostenfreien Ferngiroverkehr die entscheidende Bresche. Das Gesetz über das Kreditwesen sucht mit der Verklammerung von Bar- und Giralgeld die Einheit des Geldwesens zu bewahren: Barabhebungen von Girokonten dürfen nicht ausgeschlossen oder erschwert werden. Im Gegesatz zum Bargeld handelt es sich beim Buchgeld jedoch um kein gesetzliches - s Zahlungsmittel, sondern um Gegenstände, die aufgrund von Treu und Glauben nicht ohne die Folge des Gläubigerverzugs ablehnbar sind oder die zumindest nach den Usancen des Geschäftslebens allgemein akzeptiert werden. Das Gesetz trägt darüber hinaus der Vertrauensbedürftigkeit eines derartigen Mischgeld-systems durch institutionelle Vorkehrungen (z.B. Bankenaufsicht) Rechnung.
2. Je nach Abgrenzung der Geldmenge werden unterschiedliche Einlagen bzw. auch andere kontenbasierte Komponenten des Finanzvermögens sowie rasch liguidisierbare Geldmarktpapiere und Schnellverschreibungen zum Buchgeld gerechnet. Da das Rechnungswesen der Kreditinstitute zunehmend elektronisch geführt wird und der Rechnerverbund auch außerhalb der monetären Finanzinstitute rasch um sich greift, ist der Weg zum Buchgeld über elektronische Zugangsprodukte und zum elektronischen Geld vorgezeichnet, was neue Formen des Zahlungsverkehrs und neue Probleme der monetären Steuerung mit sich bringt.

Buchgeld/Giralgeld (Ggs. Bargeld) ist das in den Büchern von Banken stehende Guthaben der Kunden. Die Kunden können jederzeit über das Buchgeld verfügen (z. Buchgeld/Giralgeld Sichteinlagen auf den Girokonten). Buchhaltung L im Sinne von Buchführung. 2. Bezeichnung für die Abteilung, in der Buchführung betrieben wird.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre:

Geld in Form von Guthaben, das sich auf Konten bei Banken oder anderen Kreditinstituten befindet.

Es entsteht bei den Banken durch Gewährung von direktem Buchgeldkredit, Übertragung von Guthaben bzw. Annahme von Depositen. Weiterhin wird Bargeld durch Einzahlungen bei den Banken durch Privatpersonen (z.Buchgeld/Giralgeld Sparen), Handelsorganisationen, Betrieben oder Institutionen in Buchgeld umgewandelt. Buchgeld ist die wichtigste Geldform und nimmt den Hauptanteil des gesamten Geldvolumens ein.



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