Zum Fremdenverkehr zählt die Nutzung der Beförderungs, Beherbergungs, Verpflegungs, Unterhaltungs, Sport, Bildungs, Ges und heits und anderer auch für NichtOrtsansässige interessanter Einrichtungen und Eigenschaften eines Ortes oder einer Region durch Personen, die dorthin zu vorübergehendem Aufenthalt gereist sind. Von der Touristik unterscheidet sich der Fremdenverkehr dadurch, daß sein zentraler Gegenstand das örtliche oder regionale Angebot an Reisende und dessen Inanspruchnahme während ihres Aufenthaltes ist. Der Förderung des Fremdenverkehr widmen sich örtliche Fremdenverkehr vereine und verbände interessierter Betriebe und Behörden durch Beratung, Vermittlung und Werbung.
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