Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Sozialbilanz

ist nach der ursprünglichen Idee eine Bilanz von Unternehmen, die die sozialen Kosten und sozialen Nutzen der Unternehmenstätigkeit zusammenstellt, also der Forderung nach gesellschaftsbezogener Rechnungslegung entspricht. Die vom Arbeitskreis ’ Sozialbilanzen« entwickelte und von einigen deutschen Firmen angewandte Form von Sozialbilanzen hat sich von dieser Ursprungsidee des Social Accounting gelöst. Sie ist danach eine nach bestimmten Bezugsfeldern umgestaltete Gewinn- und Verlustrechnung, enthält also gerade keine sozialen Kosten, sondern nur umgegliederte Aufwandspositionen des Betriebs.

ist keine Bilanz im gesetzlichen Sinne. Vielmehr wird eine »gesellschaftsbezogene Rechnungslegung« (englisch: social accounting) aufgestellt. Dabei werden die Beziehungen der Unternehmung zur Umwelt (Standort, Bevölkerung, Stadt, Land usw.) in Form von Belastungen und Schädigungen (z.B. Luft- und Wasserverschmutzung) sowie andererseits Nutzenstiftungen (z.B. Wiederaufforstungen, Abfallentgiftung; auch: Sozialeinrichtungen wie Kindergärten usw.) einander gegenübergestellt. Dies kann auch in Form einer gesellschaftsbezogenen »Gewinn- und Verlustrechnung« erfolgen, wenn sich die beiden Seiten im Umfang nicht gleichen. Probleme bestehen vor allem in der Bewertung der Posten.

In der Bundesrepublik Deutschland »st der Ausdruck »Sozialbilanz« eine Art Markenzeichen geworden und stellt eine Übersetzung von »Social Accounting« dar. Als synonyme Ausdrücke finden sich in der deutschen Diskussion auch die Begriffe »gesell-schaftsorientierte«, »gesellschaftsver-pflichtete«, »sozialverantwortliche« oder »gesellschaftsbezogene Rechnungslegung« bzw. »(Unterneh-mens-) Berichterstattung«, »Sozialreport«, »Sozialbericht« usw. Es sind dies alles Sammelbezeichnungen für inhaltlich und formal sehr unterschiedlich angelegte bzw. ausgearbeitete Vorschläge der Theorie und Unternehmenspraxis bzw. Sammelbezeichnungen für von Unternehmen bereits praktizierte Konzepte einer systematischen und regelmäßigen Erfassung und Dokumentation der gesellschaftlich positiven und / oder negativen Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten. Die verschiedenen Sozialbilanzkonzepte sind ein Ausdruck des Versliches, die soziale oder gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen in unserer Zeit neu zu definieren bzw. sich über die gesellschaftliche Rolle der Unternehmen in der Zukunft klar zu werden. Dahinter steckt ein Paradigmawechsel: Steigerung der Lebensqualität in der Gesellschaft als Leitmaxime soll an die Stelle der Maximierung des quantitativen wirtschaftlichen Wachstums treten.
In diesem Zusammenhang wurde erkannt, daß das klassische Rechnungswesen in Unternehmen als instrumenteile Grundlage sowohl für die Unternehmensinterne Planung, Realisierung und Kontrolle einer sozialverantwortlichen Unternehmenspolitik ebenso unbrauchbar ist wie für Versliche einer darauf abzielenden externen Steuerung und Kontrolle des Unternehmensgeschehens. Gesucht wurde und wird nach einem brauchbaren Informations-, Planungs- und Rechnungslegungsinstrumentarium für Unternehmen zur Verwirklichung einer sozialverantwortlichen Unternehmenspolitik und m Zusammenhang damit -, nach einer neuen Bestimmung des Unternehmenserfolges.
Die bisher vorliegenden Sozialbilanzkonzepte sind dadurch charakterisiert, daß sie ex post orientiert sind bzw. die Beziehung zwischen gesellschaftlichen und betrieblichen Zielsetzungen so geartet ist, daß die ge-sellschaftsorientierten Ziele nur als Nebenziele oder eine Art Nebenbedingung für die ökonomischen Zielsetzungen der Unternehmen fungieren. Die Praxis der Sozialbilanzierung in der Bundesrepublik reduziert die gesellschaftsorientierte Unternehmensrechnung im Prinzip auf die Daten des klassischen aktienrechtlichen Jahresabschlusses und deren Gruppierung bzw. Strukturierung analog den Empfehlungen des Arbeitskreises »Sozialbilanz Praxis« vom April 1977. Nach diesen Empfehlungen gliedert sich die Sozialbilanz in
(1) den Sozialbericht (mit statistischem Material angereicherte verbaleDarstellung der Ziele, Maßnahmen, Leistungen und soweit möglich, derWirkungen gesellschaftsbezogenerAktivitäten der Unternehmen),
(2) die Wertschöpfungsrechnung(Ausweis des innerhalb einer Periodegeschaffenen betrieblichen Wertzuwachses sowie dessen Verteilung) und
(3) die Sozialrechnung (Darstellungder »gesellschaftsbezogenen« Aufwendungen bzw. direkt erfaßbaren »gesellschaftsbezogenen« Erträge durch Umgruppierung der Daten der GuV und deren Verteilung auf Beziehungsfelder. Die Ertragsseite bilden Rückflußkategorien von der Gesellschaft zum Unternehmen wie z. B. Subventionen, Sonder Abschreibungen, infrastrukturelle Leistungen usw.).
Diesen Empfehlungen des Arbeitskreises hat der DGB einen Katalog von arbeitsorientierten Indikatoren bzw. Kennzahlen entgegengesetzt, der die gewerkschaftlichen Forderungen zum Inhalt einer gesellschaftsbezogenen Rechnungslegung (Sozialbilanz) von Groß Unternehmen in der Bundesrepublik präzisieren soll.

(gesellschaftsbezogene Rechnungslegung) soll als inhaltliche Ergänzung des traditionellen - Jahresabschlusses, der über die ökonomische Leistung einer Unternehmung informiert, über die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung Rechenschaft ablegen  betriebliche Sozialleistungspolitik). In diesem Sinne geht es um eine möglichst genaue Erfassung, Aufarbeitung und Veröffentlichung aller gesellschaftlichen Kosten und Nutzen der Unternehmenstätigkeit (Publizität). Die Abb. veranschaulicht die hiermit angesprochene duale (ökonomische und gesellschaftliche) Zielstruktur der Unternehmung. Was die inhaltliche Ausgestaltung der Sozialbilanz anbetrifft, so hat sich hier noch keine einheitliche Basis herausgebildet. Von Unternehmungen einerseits und Gewerkschaften andererseits gegründete Arbeitskreise haben Vorstellungen darüber entwikkelt, was Gegenstand der Sozialbilanzierung sein sollte. Die Anzahl der Unternehmungen, die heute in Deutschland bereits eine Sozialbilanz veröffentlichen, ist noch relativ gering. In Frankreich hat der Gesetzgeber bereits 1977 Vorschriften über eine Gestaltung der Sozialbilanz erlassen. Ob es in Deutschland zu einer ähnlichen gesetzlichen Regelung kommen wird, ist noch völlig offen. Gewisse Sozialbilanz Vorüberlegungen fanden im "Bericht über die Verhandlungen der Unternehmensrechtskommission" aus dem Jahre 1980 ihren Niederschlag.      Literatur: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), Bericht über die Verhandlungen der Unternehmensrechtskommission, Köln 1980. Dierkes, M., Die Sozialbilanz, Frankfurt a. M., New York 1974. Fischer-Winkelmann, W-F., Gesellschaftsorientierte Unternehmensrechnung, München 1980.

Vorhergehender Fachbegriff: Sozialbericht | Nächster Fachbegriff: Sozialbudget



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Arbeitsmarktforschung | Außenhandelsbanken (AHB) | Vorratsvermögen

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon