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Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)

(engl. European Economic and Monetary Union) Die EWWU stellt die derzeit am weitesten fortgeschrittene wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen einzelnen Staaten dar. Sie reicht deutlich über eine Freihandelszone hinaus. Laut Maastricht-Vertrag (1992) mussten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zuerst den gemeinsamen Binnenmarkt (erste Stufe) schaffen und dann die Vorbereitungen für die Währungsunion treffen (zweite Stufe). Mit der Einführung des Euro am 1.1.1999 und dem damit verbundenen Übergang der geldpolitischen Verantwortung auf die Europäische Zentralbank (EZB) wurde eine neue Qualität der Wirtschaftspolitik in den Teilnehmerstaaten erreicht (dritte Stufe). Mit der gemeinsamen Währung ist ein vorläufiger Endpunkt der wirtschaftlichen Integration der Teilnehmerstaaten erreicht. Allerdings wird der Euro auch als Beginn einer neuen Phase der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit betrachtet. Es ist jedoch unklar, inwieweit es zu einer weiteren Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken kommt, oder ob es bei einem „Wettbewerb der Systeme“, etwa im Steuerrecht, bleiben wird. Seit dem 1.5.2004 umfasst die EU 25 Staaten. Die Mitgliedstaaten Dänemark, Schweden und Großbritannien sowie die zehn neuen Mitgliedstaaten haben den Euro noch nicht eingeführt.
Die Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) erfolgte 1992 durch den Maastrichter Vertrag. Entscheidend beeinflusst von dem 1988 erarbeiteten DelorsBericht (benannt nach dem damaligen EG Kommissionspräsidenten Jacques Delors) und dem darin vorgeschlagenen Drei Phasen Konzept zur weiteren konkreten Ausgestaltung des Übergangs wurden innerhalb der ersten Phase (1.7.1990 bis 31.12.1993) die nationalen Wirtschafts und Währungspolitiken koordiniert. Die zweite Phase (1.1.1994 bis 31.12.1998) beinhaltete insbesondere die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB). In der dritten Phase (ab 1.1.1999) war der Übergangsprozess endgültig abzuschließen. Durch Beschluss des Europäischen Rates vom 2.5.1998 wurden zunächst elf Staaten (sog. EU 11), die zu diesem Zeitpunkt die für die Teilnahme an der EWWU vorgeschriebenen Konvergenzkriterien des Maastrichter Vertrags erfüllten, in die Währungsunion aufgenommen (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien). Die Konvergenzkriterien sind: a) ein hohes Maß an Preisniveaustabilität: Die durchschnittliche Inflationsrate (p Inflation) darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei preisstabilsten EU Länder liegen. b) Ein nicht zu hohes Haushaltsdefizit: Das laufende Budgetdefizit des Gesamtstaates darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten. Außerdem darf der öffentliche Schuldenstand nicht höher als 60 % des BIP sein. c) Die engen Bandbreiten des EU Wechselkursmechanismus (p Wechselkurs) müssen in den vergangenen zwei Jahren eingehalten worden sein. d) Der durchschnittliche langfristige Nominalzins Zinsen) darf im Jahr der Prüfung urn nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz der drei preisstabilsten EU Länder gelegen haben.
Im Dezember 1991 wurde vom Rat der Europäischen Union in Maastricht der Vertrag über die Europäische Union vereinbart. Er ist nach der Ratifizierung durch alle Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft (EG) im November 1993 in Kraft getreten. Seither wird von der Europäischen Union (EU) gesprochen. Kernstück dieses Vertrages ist die Vollendung einer Wirtschafts- und Währungsunion für Europa durch die Ergänzung der wirtschaftlichen Integration durch die Europäische Währungsunion (EWU). In einer ersten Stufe der Währungsunion (Beginn 1. Juli 1990) wurde die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs und eine engere Kooperation der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik der EU-Mitgliedsländer verwirklicht. In der zweiten Stufe (Beginn 1. Januar 1994) wurde das Europäische Währungsinstitut (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB) gegründet. Dem Gebot, den noch nicht autonomen nationalen Zentralbanken Unabhängigkeit zu gewähren, wurde inzwischen von allen EU-Ländern (Ausnahme Großbritannien) entsprochen. Seit Beginn der zweiten Stufe gilt das Verbot der Notenbankfinanzierung öffentlicher Defizite und eine verstärkte Überwachung der Wirtschaftsund Finanzpolitik der Mitgliedsländer. In der dritten Stufe (Beginn 1. Januar 1999) wird die Währungsunion vollendet. Der bedeutendste Schritt hierzu ist die unwiderrufliche Fixierung des Euro-Wechselkurses gegenüber den Währungen der Teilnehmerländer und damit implizit die Festlegung der Umrechnungskurse der nationalen Währungen untereinander. Die Kompetenz für die Geldpolitik geht auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) über. Das Übergangsszenario des Madrider EU-Gipfels vom Dezember 1995 sieht drei Phasen (A, B und C) vor. Phase A dauert von Anfang Mai 1998 bis Ende 1998 und dient der Vorbereitung des Übergangs. Sie beginnt mit der Entscheidung des Europäischen Rates über den Teilnehmerkreis. Unmittelbar danach werden die EZB und das ESZB errichtet und mit der Herstellung von Euro-Banknoten und Euro-Münzen begonnen. Die auf dem Amsterdam-Gipfel beschlossene Rechtsverordnung über die Einführung des Euro wird von den teilnehmenden Ländern perl. Januar 1999 in Kraft gesetzt, und andere übergangsnotwendige Rechtsakte werden verabschiedet. Es ist die wichtige Phase der Vorbereitung auf die EWWU, insbesondere im Finanz- und Bankensektor. Da nicht alle Staaten der EU von Anbeginn an der EWWU teilnehmen werden, soll in einem Vertrag der EZB mit diesen Staaten ein neuer Wechselkursverbund, das EWS II, errichtet werden (Europäisches Währungssystem (EWS)). Phase B (Beginn 1.Januar 1999, maximale Dauer drei Jahre) sieht den Start der EWWU und die marktgesteuerte Umstellung des privaten Sektors auf den Euro vor. Der Umstellungsgrundsatz lautet dabei: «Keine Behinderung, kein Zwang bei der Euroverwendung». Der Euro existiert in Phase B nur als Buchgeld. Zu ihrem Beginn werden die Wechselkurse unwiderruflich fixiert, und die EZB übernimmt die alleinige Verantwortung für die Geldpolitik. Das Großbetragszahlungssystem TARGET (Transeuropäisches Automatisches Echtzeit-Bruttoabrechnungs-Ex-preß-Überweisungs-System) wird eingeführt. Es ist zu erwarten, daß neben der sofortigen Umstellung der Geld- und Devisenmärkte auch ein Großteil der Wertpapiermärkte und Clearingsysteme frühzeitig zum Euro übergehen. Staatliche marktgängige Neuemissionen erfolgen ab dem I.Januar 1999 in Euro. Auch liquide Altanleihen werden sogleich umgestellt. Am Ende der Phase B wird die Umstellung des privaten und öffentlichen Sektors auf den Euro abgeschlossen sein. Phase C (Beginn spätestens 1. Januar 2002, maximale Dauer bis zum 1. Juli 2002) dient dem Bargeldaustausch. Der Euro wird mit ihrem Beginn gesetzliches Zahlungsmittel. An ihrem Ende verlieren die nationalen Münzen und Banknoten diese Eigenschaft. Sie können aber gebührenfrei weiterhin umgetauscht werden.

Am 1.1.2001 folgte die Teilnahme Griechenlands, so dass die Währungsunion nun zwölf Mitglieder (EU 12) umfasst. Großbritannien und Dänemark hatten sich bereits im Vorfeld der EWWU die Option der Nichtteilnahme vorbehalten, während Schweden gar nicht am EU Wechselkursmechanismus teilnahm und sich mit dem Referendum vom 14.9.2003 mehrheitlich gegen eine Mitgliedschaft in der Währungsunion entschied. Der Euro (Währungszeichen: €) ist mit dem Beginn der dritten Phase einheitliche Währung der EWWU, zunächst als Recheneinheit im bargeldlosen Zahlungsverkehr; seit dem 1.1.2002 hat der Euro die nationalen Währungen im EuroRaum als gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt (mit einer Übergangszeit bis zum 28.2.2002). Die Wechselkurse zwischen den Währungen der Mitgliedsländer und der neuen Währung Euro wurden zum 1.1.1999 unwiderruflich fixiert. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im EuroRaum die Geldpolitik der Teilnehmerstaaten von den nationalen Notenbanken übernommen.
Nach der beschlossenen Osterweiterung der EU steht in absehbarer Zeit eine Erweiterung auch der EWWU an, sobald die Eintrittsbedingungen erfüllt sind.

Abk.: EWWU. Die bestehende Gemeinschaft der wichtigsten europäischen Staaten auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Währung. Gedacht als Vorstufe zu einer umfassenden auch politischen Union. Die Entwicklung erfolgte in 3 Stufen: 1. Stufe (seit 1.7.1990): 1. Vollendung eines einheitlichen europäischen Binnenmarkts; 2. weitgehende Liberalisierung des Kapitalverkehrs; 3. Kooperation der Mitgliedstaaten in der Wirtschafts- und Finanzpolitik. 2. Stufe (seit 1.1.1994): 1. Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), jedoch noch volle Autonomie der nationalen Zentralbanken; 2. koordinierte Wirtschafts- und Finanzpolitik; 3. Verbot der Zentralbankfinanzierung öffentlicher Kredite. 3. Stufe: Vorbereitung (Frühjahr 1998): 1. Entscheidung über die Teilnahme von 11 EU-Mitgliedstaaten an der Währungsunion auf der Basis bestimmter wirtschafts- und finanz- sowie wäh- rungspolitischer Konvergenzkriterien; 2. Entscheidung über die Verwendung der seit dem 16.3.1998 geltenden bilateralen Leitkurse der EWU-Staaten im Europäischen Währungssystem (EWS) für die unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse der nationalen Währungen zur gemeinsamen Währungseinheit Euro. Beginn der 3. Stufe der Wirtschafts-und Währungsunion ab 1.1.1999:1. unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse, zu denen die Währungen der Teilnehmerstaaten durch den Euro ersetzt wurden; der Euro damit eigenständige Währung, und die nationalen Währungen für eine Übergangszeit von 3 Jahren Untereinheiten des Euro. 2. Aussenwert des Euro gleich dem der ECU im Verhältnis 1:1; Tätigkeitsaufnahme der Europäischen Zentralbank (EZB) mit vor allem dem Übergang der Geldpolitik auf die EZB. 1.1.2002: Beginn der Ausgabe von Eurobanknoten und -münzen und des Umtauschs von nationalen Banknoten und Münzen in europäische (Euro-Noten und -Münzen). 1.7.2002: nationale Banknoten und Geldmünzen nicht länger gesetzliche Zahlungsmittel; dies ist nunmehr ausschl. der Euro.

Siehe auch: Euro; Maastrichter Abkommen

Konzernabschluss, Bestandteile

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (Abk. auch WWU - Wirtschaftsund Währungsunion).

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