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Berichtigungsaktien

 
   
Berichtigungsaktien, auch Gratis- oder Zusatzaktien genannt, sind neue Aktien, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ausgegeben werden. Insoweit stellen sie keine besondere Aktienart dar.

Aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln den bisherigen Aktionären zustehende Aktien. Dabei werden Rücklagen in Grundkapital umgewandelt, ohne daß die bisherigen Aktionäre Einzahlungen leisten müssen. Der Aktienkurs geht bei der Ausgabe von Berichtigungs- oder Gratisaktien rechnerisch zurück. Wer wegen des Ausgabeverhältnisses die jungen Aktien nicht beziehen kann, kann über die Börse den anteiligen Rechtsanspruch als Teilrecht verkaufen. Dieses entspricht dem Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Insgesamt bleibt der Wert der neuen und alten Aktien rechnerisch gleich. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird regelmäßig günstig beurteilt, weil einmal Rücklagen vorhanden sein müssen und weil auf der anderen Seite bei gleichem Dividendensatz eine höhere Ausschüttung erwartet wird.

(Zusatzaktien) sind Aktien, die nach §§ 207-220 AktG dann an die bisherigen Aktionäre ausgegeben werden, wenn eine Grundkapitalerhöhung durch Umwandlung von offenen Rücklagen in Grundkapital stattfindet. Das ausgewiesene Eigenkapital erhöht sich dadurch nicht, flüssige Mittel fließen nicht zu, der Kurs sinkt, da sich die Anzahl der Aktien erhöht. Wegen unentgeltlicher Begebung werden Berechtigungsaktien auch als »Gratisaktien» bezeichnet.

Sie werden ausgegeben, wenn eine Aktiengesellschaft offene Rücklagen in dividendenberechtigtes Grundkapital umwandelt. Die gesamten Eigenmittel der Gesellschaft werden dadurch nicht verändert, so dass die Beteiligung des Aktionärs gleichbleibt. Berichtigungsaktien werden häufig Aufstockungs- oder Zusatzaktien, fälschlich auch Gratisaktien, genannt. Kapitalerhöhung.

>>> Gratisaktie
 

 

 

 

 
   

 

 
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