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Bundesschatzbriefe

Bundesanleihen, Mindestanlage 50 Euro, darüber hinaus durch 50 teilbare Beträge, jährlich steigender -. Nominalzinssatz. Dient zur Finanzierung öffentlicher Investitionen (Investition) und zur Förderung der Eigentums- (- Eigentum) und Vermögensbildung (Vermögen). Typ A mit sechsjähriger Laufzeit und jährlicher Zinszahlung, Typ B mit siebenjähriger Laufzeit zuzüglich Zins und Zinseszinsen am Ende der Laufzeit (- Schuldverschreibung).

Schuldverschreibungen des Bundes mit einem Nennwert von 100 DM. Die Zinszahlungen erfolgen bei Typ A jährlich, bei Typ B als Zinsansammlung am Laufzeitende zusammen mit der Rückzahlung des Anlagebetrages (Nennwert). Bundesschatzbriefe können nur durch natürliche Personen sowie gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen erworben werden. Die vorzeitige Rückgabe ist nach dem ersten Laufzeitjahr bis zu 10.000 DM je Gläubiger innerhalb 30 Zinstagen möglich.

werden vom Bundesminister der Finanzen ausgegeben. Diese Schuldverschreibungen dienen der Vermögensbildung inländischer Privatpersonen. Käufer können nur Bundesbürger und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sein. Man unterscheidet Bundesschatzbriefe Typ A (100 DM oder ein Mehrfaches davon, Laufzeit 6 Jahre, jährlich steigende Zinsen, Durchschnittszins über die gesamte Laufzeit jährlich 6, 21%) und Typ B (50 DM oder ein Mehrfaches, Laufzeit 7 Jahre, jährlich steigende Zinsen, Durchschnittszins über die gesamte Laufzeit jährlich 6, 43 %; gesamte Zinsen werden am Ende der Laufzeit oder bei Verkauf mit dem Anfangskapital ausgezahlt). Börsenhandel findet nicht statt, Rückgabe frühestens 1 Jahr nach Emission.

Finanzierungsbriefe besonderer Art, die vom Bund emittiert werden. Sie werden an der Börse nicht gehandelt. Es gibt 2 Formen:
- Typ A mit 6 Jahren Laufzeit und jährlicher Zinsausschüttung
- Typ B mit 7 Jahren Laufzeit und Zinsansammiung
Die Rendite von Typ B liegt über der von Typ A. Beiden gemeinsam ist der im Laufe der Jahre steigende Zinssatz, d. h., sie werden im ersten Jahr mit einem niedrigen, in den darauffolgenden Jahren mit i. d. R. jeweils höher liegenden Sätzen verzinst. Eine Rückgabe ist frühestens ein Jahr nach dem ersten Ausgabezeitpunkt einer jeden neuen Serie zum Nennwert möglich.

Staatsschuldformen




Sonderform der Bundesschuldverschreibung als Daueremission in etwa zweimonatigen Abständen. Sie werden in zwei Typen, A und B, ausgegeben. Die Laufzeit beträgt bei Typ A 6 Jahre, bei Typ B 7 Jahre ab Beginn der jeweiligen Zinslaufzeit. Die Bundesschatzbriefe werden mit festen jährlichen Nominalzinssätzen ausgestattet, die bis zum Ende der Laufzeit ansteigen. Beim Typ A werden die Zinsen jährlich nachträglich gezahlt; beim Typ B werden die Zinsen mit Zinseszinsen bei der Rückzahlung dem Nennwert zugeschlagen. Der Nennbetrag ist 100 EUR oder ein ganzes Vielfaches davon. Der für Bundesschatzbriefe ausschließlich zugelassene Erwerberkreis sind nur natürliche Personen und gebietsansässige Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Bundesschatzbriefe werden nicht börsenmäßig gehandelt. Eine vorzeitige Rückgabe an die Bundesschuldenverwaltung ist ein Jahr nach Laufzeitbeginn bis zum Höchstbetrag von 10.000 EUR je Gläubiger innerhalb von jeweils 30 Zinstagen möglich.

Hierbei handelt es sich um einen vom Bund ausgegebenen Sparbrief. Der Zins ist dabei nicht für die gesamte Laufzeit fest, sondern er steigt jährlich (sog. Staffelzins). Bundeschatzbriefe gibt es ab einem Mindestanlagebetrag von 100 DM in zwei Typen. Beim Typ A erfolgt eine jährliche Zinsausschüttung, beim Typ B werden die Zinsen dem Anlagebetrag zugeschlagen, um auf diese Weise den Zinseszinseffekt auszunutzen (Thesaurierung); die Ausschüttung erfolgt also erst mit der Rückzahlung des angelegten Geldes. Die Laufzeit beträgt sechs bzw. sieben Jahre. Sicherheit und Liquidität dieser Form der Geldanlage sind hoch, bei der Liquidität (Verkaufbarkeit) ist allerdings eine einjährige Kündigungssperrfrist zu beachten. Bundesschatzbriefe können bei der Bundesschuldenverwaltung kostenfrei deponiert werden. Führen Kreditinstitute das Depot, entstehen die üblichen Kosten.

Scherzh.: Bundesschätzchen. Laufend verkaufte festverzinsliche, mit sich von Jahr zu Jahr des Besitzes erhöhendem Zinssatz ausgestattete Wertpapiere, die nur von inländischen natürlichen Personen sowie gemeinnützigen, kirchlichen usw. Einrichtungen erworben werden können. Nicht börsenmässig handelbar.

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