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Ergebnis nach DVFA/SG

Instrument zur Beurteilung der Ertragskraft ( Ergebnisbetragsanalyse) im Rahmen der Bilanzanalyse, welches als gemeinsame Empfehlung von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung (DVFA) sowie der Schmalenbach-Gesellschaft - Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG) erarbeitet wurde und der Bereinigung des gem. den Vorschriften des HGB ermittelten Jahresüberschusses dient. Bei der Ermittlung des Ergebnisses nach DVFA/SG sind solche Sondereinflüsse zu eliminieren, die eine aussagefähige Erfolgsanalyse, insb. im Hinblick auf die Analyse der Ertragsentwicklung eines Unternehmens im Zeitablauf sowie den Vergleich mehrerer Unternehmen miteinander, erheblich erschweren können. Derartige Sondereinflüsse sind im wesentlichen ausserordentliche (ausserhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auftretende), ungewöhnliche (insb. periodenfremde) und dispositionsabhängige (auf Bilanzierungs- und Bewertungsspielräumen beruhende) Erfolgsbestandteile. Für die Beurteilung der Frage, inwieweit die genannten Sondereinflüsse zu eliminieren sind, ist der Wesentlichkeitsgrundsatz heranzuziehen. Zur Ableitung des Ergebnisses nach DVFA/ SG sind folgende Schritte durchzuführen, die eine Bereinigung des in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschusses bewirken: (1)  Verminderung des Jahresüberschusses um aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs; (2)   Korrekturen bezüglich immaterieller Vermögensgegenstände und eines Geschäfts- oder Firmenwerts (z.B. Erhöhung des Jahresüberschusses um Abschreibungen auf einen aktivierten Geschäfts- oder Firmenwert); (3)   Korrekturen bezüglich der Sachanlagen (z. B. Eliminierung von steuerlichen Sonderabschreibungen im Sinne des § 254 HGB mit entsprechender Ergebnisminderung in den Folgejahren um die durch die Sonderabschreibungen vorweggenommenen Normalabschreibungen); (4)  Korrekturen bezüglich der Finanzanlagen (z.B. bei Gewinnen oder Verlusten aus dem Abgang von Wertpapieren); (5)   Korrekturen bezüglich der Vorräte und noch nicht abgerechneten Leistungen (z.B. Eliminierung der Bildung oder Auflösung ungewöhnlich hoher Bewertungsreserven); (6)   Korrekturen bezüglich der Forderungen des Umlaufvermögens und des Disagios (z.B. Eliminierung der Bildung bzw. Auflösung von Bewertungsreserven bei Forderungen); (7)   Korrekturen bezüglich der Bildung bzw. Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil, welche als dispositionsbedingter Aufwand bzw. Ertrag angesehen wird; (8)  Korrekturen bezüglich der Rückstellungen (z.B. im Falle einer Änderung des Berechnungsverfahrens für Pensionsrückstellungen); (9)    Berücksichtigung von Fremdwährungsund sonstigen Einflüssen (z.B. die Änderung von Bewertungsmethoden); (10)  Ermittlung des Ergebnisses nach DVFA/ SG je Aktie durch Division des gesamten Ergebnisses durch die Anzahl der für das Geschäftsjahr durchschnittlich dividendenberechtigten Aktien; (11)  Rechnerische Anpassung des Ergebnisses je Aktie an besondere Sachverhalte (z.B. Kapitalerhöhungen). Bei der Bereinigung des Jahresüberschusses sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass bei jedem Korrekturposten darauf zu achten ist, ob dieser mit dem Bruttobetrag oder nur mit einem aufgrund steuerlicher Konsequenzen verringerten Nettobetrag anzusetzen ist. Dies gilt analog für den Fall, dass der betreffende Korrekturposten zur Bildung oder Auflösung latenter Steuern geführt hat. Auf der Basis des so ermittelten Ergebnisses je Aktie wird die Messung der nachhaltigen Ertragskraft eines Unternehmens im Zeit- und Unternehmensvergleich und darüber hinaus eine vergleichende Börsenkursbeurteilung mit Hilfe des sog. Kurs- Gewinn-Verhältnisses ermöglicht (Fundamentalanalyse).   Literatur: Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung e. V., Schmalenbach-Gesellschaft - Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V., Ergebnis nach DVFA/SG, Darmstadt 1990.

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