Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

zentralgeleitete Wirtschaft

Historisch gibt es zwei Formen der zentralgeleiteten Wirtschaft: das einfache zentralgeleitete Wirtschaftssystem (Eigenwirtschaft) und die Zentralverwaltungswirt­schaft.
In einem Land, in dem die einfache zentralgelei­tete Wirtschaft allein besteht, arbeiten Tausende von Eigenwirtschaften nebeneinander, die kei­nerlei wirtschaftlichen Verkehr miteinander ha­ben. Jede einzelne Familie versorgt sich vollstän­dig selbst und ist ein zentralgeleitetes Gemein­wesen, das einem ihrer Mitglieder untersteht.
Keines dieser Gemeinwesen ist so gross, dass zu seiner Leitung ein besonderer Verwaltungsappa­rat nötig wäre. In allen lenkt der Leiter selbst den ganzen Wirtschaftsprozess, den er persönlich übersieht. Sind es total zentral geleitete Famili­enwirtschaften, so fehlt jeder Tausch, es gibt kei­ne Preise und keine Tauschwerte der Güter.
Weil sich in einer solchen Eigenwirtschaft die Ar­beitsteilung nicht entfalten kann, ist sie durch die Industrialisierung zunehmend von der Ver­kehrswirtschaft oder der Zentralverwaltungswirt­schaft verdrängt worden. Die modernen Kriegs­wirtschaften haben die Ordnungsform der Zen­tralverwaltungswirtschaft besonders stark her­vortreten lassen. Im Gegensatz zur Eigenwirt­schaft ist dabei das ganze Land arbeitsteilig mit­einander verbunden. Die Größe von Einwohner­zahl, Land und Produktionsapparat macht es un­möglich, dass eine einzige leitende Person alle wirtschaftlichen Vorgänge fortlaufend selbst übersieht, selbst die Anordnungen gibt und ihre Verwirklichung überwacht. Deshalb besteht ein Verwaltungsapparat mit zahlreichen Beamten, der allein die Wirtschaftspläne aufstellt.
Es gibt grundsätzlich drei Grundformen der zen­tralgeleiteten Wirtschaftsordnung:
(1) Die “total zentralgeleitete Wirtschaft” ist da­durch gekennzeichnet, dass überhaupt kein Tausch zugelassen ist. Der Einsatz der Produk­tivkräfte, die Verteilung der Produkte und auch der Konsum werden von der zentralen Leitung bestimmt. Den einzelnen Mitgliedern dieser Ge­meinschaft ist es sogar verboten, zugewiesene Konsumgüter gegen andere zu tauschen. Ein Planträger ist für alle wirtschaftlichen Handlun­gen maßgebend. Die Zentralstelle weist jedem seinen Beruf sowie den Arbeitsplatz zu.
(2) In der “zentralgeleiteten Wirtschaft mit freiem Konsumguttausch” bestimmt die Zentralstelle ebenfalls den Einsatz der Produktivkräfte, den zeitlichen Aufbau der Produktion, die Verteilung der Produkte auf die Mitglieder des Gemeinwe­sens, die anzuwendende Technik und den Standort der Produktion. Jedoch können die bei der Verteilung zugewiesenen Konsumgüter unter den Mitgliedern ausgetauscht werden. Ein histo­risches Beispiel ist die Kriegswirtschaft von 1914 bis 1918 und von 1939 bis 1945 in Deutschland.
(3) In der “zentralgeleiteten Wirtschaft mit freier Konsumwahl” machen sich die Wirtschaftspläne der einzelnen Mitglieder noch stärker geltend. Auch hier bestimmt die Zentralverwaltung die Produktion, den Arbeitsplatz, die Verteilung. Die einzelnen Angehörigen des Staates haben je­doch das Recht der freien Konsumwahl. Sie er­halten zum Beispiel Brot, Fleisch und andere Konsumgüter nicht von der Zentralstelle unmittel­bar oder durch Lebensmittelkarten, sondern sie empfangen Löhne und Gehälter in allgemeinen Anweisungen auf Konsumgüter. Im Rahmen sei­nes Einkommens kann der einzelne kaufen, was er wünscht. Dennoch hat die Zentralstelle über die Preispolitik die Möglichkeit, den Wirtschafts­prozess so zu lenken, dass weitgehend das ge­kauft wird, was nach dem Gesamtplan produziert und abgesetzt werden soll. Andererseits kann die Zentralstelle auch versuchen, den Umfang der Nachfrage als Indikator der Bedürfnisse der Bevölkerung zu verwenden. Verhält sie sich grundsätzlich in dieser Weise, so ist ihr Wirt­schaftsplan von den vielen Wirtschaftsplänen der Nachfragen den abhängig. Deshalb ist hier die Grenze der zentralgeleiteten Wirtschaft erreicht oder überschritten. Man könnte diesen Fall schon der Verkehrswirtschaft zuweisen: Eine Monopolverwaltung, die alle Märkte beherrscht, versucht, die Nachfrager nach dem Prinzip “bestmöglicher Versorgung” zu beliefern.
Die Grundlagen des zentralen Plans Grundlage des zentralen Wirtschaftsplans sind die Daten und gewisse Erfahrungsregeln. Erstes Datum sind die Bedürfnisse. Die Rangordnung der Bedürfnisse - kollektive wie die Landesverteidi­gung oder individuelle wie Konsumgüter - be­stimmt die Zentralstelle selbst. Als Mittel zur Be­friedigung der Bedürfnisse muss der Plan drei weitere Daten berücksichtigen: die Arbeit, die Natur und die produzierten Produktionsmittel.
Die zentrale Leitung kombiniert die Leistungen von Natur und Arbeit aufgrund des bestehenden technischen Wissens. Schließlich ist es die recht­liche und soziale Organisation, die in ihrer Exi­stenz und mit ihren Spielregeln ein wirtschaftli­ches Datum ist. Als Erfahrungsregel wird für die Planung das Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen ausgewertet: Die Bedürfnisse nach Konsumgütern nehmen an Intensität ab, wenn ih­re Befriedigung zunimmt. Das Gesetz vom ab­nehmenden Ertragszuwachs” besagt, dass der Mehrertrag einer Produktion sukzessive fällt,
sobald der Arbeitsaufwand über einen bestimm­ten Punkt hinaus gesteigert wird.
Vor allem Walter Eucken (1891-1950) und sein Schüler K. Paul Hensel haben nachgewiesen, dass zentralgeleitete Wirtschaftssysteme auf­grund immanenter Lenkungsfehler - nämlich des Fehlens eines Knappheitsmessers - zur chroni­schen Unterversorgung der Bevölkerung tendie­ren.

Vorhergehender Fachbegriff: Zentraleuropäisches Freihandelsabkommen | Nächster Fachbegriff: zentralgeleitete Wirtschaft mit freiem Kon­sumguttausch



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Einzahlung | Internal Accounting Control | Absatzsegmentrechnung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon