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Bonitätsprüfung

Kreditprüfung




Forderungen dürfen bei der Aufstellung des Inventars und der Bi lanz höchstens mit dem Wert angesetzt werden, der ihnen am Bilanz stichtag beizulegen ist (§ 40 Abs. 2 HGB). Deswegen ist zum Bilanz stichtag die Werthaltigkeit (Einbringlichkeit, Bonität) der Forderungen im Rahmen einer Bonitätsprüfung festzustellen. Dabei sollen die mit ihrem Nominalwert an zusetzenden vollwertigen Forderun gen von den zweifelhaften (dubiosen) und den uneinbringlichen Forderun gen getrennt werden, denn § 40 Abs. 3 HGB verlangt den Ansatz der zwei felhaften Forderungen zu ihrem wahrscheinlichen Wert, während un einbringliche Forderungen abzu schreiben sind; mit dieser Verpflich tung zur Vornahme von Einzelwert berichtigungen wird den aus den For derungen erwarteten Verlusten durch entsprechende Aufwandsverrech nung Rechnung getragen. Erhebliches Überschreiten des Zah lungsziels, ist und ungserslichen des Schuldners, Nichteinlösung von Wechseln und Schecks, wiederholte fruchtlose Mahnungen und negative Auskünfte über die wirtschaftliche Lage des Schuldners sind Anhalts punkte für einen begründeten Zweifel am vollständigen Eingang einer For derung; unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen ist die Höhe des erwarteten Forderungsaus falls zu schätzen. Forderungen, deren Uneinbringlichkeit etwa durch Ein gang der Konkurs oder Vergleichs quote, durch fruchtlosen Verlauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens oder durch eigenen Forderungsver zicht feststeht, sind in voller Höhe abzuschreiben.

Auch: Kredit-, Finanzierungswürdig-keitsprüfung. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von Kreditengagements suchen die Banken durch Bonitätsprüfun- gen bei der Kreditvergabe zu reduzieren. Aufgabe der Bonitätsprüfung ist es, durch Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung relevanter Informationen über den Kreditantragsteller dessen Kreditfähigkeit und vor allem dessen Kreditwürdigkeit festzustellen. Während die Kreditfähigkeitsprüfung auf die persönlichen und rechtlichen Verhältnisse des potenziellen Kreditnehmers - insb. die Geschäftsfähigkeit - abstellt, ist es Ziel der Kreditwürdigkeitsprüfung, die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers, d.h. die Fähigkeit, seinen Kreditverpflichtungen nachkommen zu können, zu ermitteln. Grunds, ist bei der Bonitätsprüfung nach Art der Kreditnehmer zu differenzieren. So ergeben sich Unterschiede insb. zwischen Unternehmens- und Konsumentenkreditgeschäft. Im Konsumentenkreditgeschäft gehört zur Bonitätsanalyse neben der Beurteilung der Vermögensverhältnisse auch die Prüfung der persönlichen Kreditwürdigkeit, denn von den persönlichen Merkmalen hängt es letztlich in entscheidendem Masse ab, ob der potenzielle Kreditnehmer fähig und willens ist, den Kredit vereinbarungsgem. zurückzuzahlen. Es ist daher erforderlich, möglichst viele jener Faktoren bei der Bonitätsanalyse zu erfassen, die diese persönliche Kreditwürdigkeit determinieren. Als wichtige Indikatoren der persönlichen Kreditwürdigkeit gelten Eigenschaften wie z.Bonitätsprüfung Charakter, Zuverlässigkeit, Familienstand und Alter. Die dafür erforderlichen Informationen können aus persönlichen Gesprächen mit dem Kreditantragsteller sowie über Auskünfte Dritter beschafft werden. Im Unternehmenskreditgeschäft lassen sich als Beurteilungsschwerpunkte die Prüfung der Vermögensund Kapitalverhältnisse, der Erfolgs- und Rentabilitätslage sowie der Liquiditätslage nennen. Die dafür erforderlichen Informationen werden üblicherw. mit Hilfe einer erweiterten Jahresabschlussanalyse gewonnen. Diese beinhaltet die methodische und systematische Aufbereitung der Bilanzdaten - z.Bonitätsprüfung in Form von Kennzahlen -, wodurch der Aussagegehalt der Bilanz zweckorientiert gestaltet werden kann. Die üblichen Kennzahlen sind Gesamtleistung, Betriebsergebnis, Gesamtergebnis, Cashflow. Da mit der Kreditwürdigkeitsprüfung im Wesentlichen Informationen über die zukünftige Zahlungsfähigkeit der Kredit nehmenden Unternehmung gewonnen werden sollen, steht vor allem die Beurteilung ihrer Ertrags- und Liquiditätslage im Vordergrund. Zum Zwecke der Liquiditätsbeurteilung auf kürzere Sicht werden in der Bankpraxis häufig Liquiditätskennzahlen gebildet, die die kurzfristigen Verbindlichkeiten mit liquiden Mitteln und kurzfristigen Forderungen in Beziehung setzen. Horizontale Finanzierungsrelationen, die das Anlagevermögen in Beziehung zu dem langfristigen Fremdkapital und zum Eigenkapital setzen, dienen der Liquiditätsbeurteilung auf längere Sicht. Hier ist allerdings kritisch anzumerken, dass mit Hilfe von bilanzorientierten Liquiditätskennzahlen und Finanzierungsrelationen eine Abschätzung der künftigen Zahlungsfähigkeit des Unternehmens kaum möglich ist, weil sie i. d. R. vergangen-heitsorientierte, statische und zudem unvollständige Informationen beinhalten. Bei den verschiedenen Verfahren der Kreditwürdigkeitsprüfung im Unternehmenskreditgeschäft lässt sich grunds. zwischen einem fundamental-analytischen Ansatz und einem quantitativ-statistischen Ansatz unterscheiden. Grundlage des in der Praxis vorherrschenden fundamentalanalytischen Ansatzes sind primär die Verfahren der Bilanzanalyse sowie eine Reihe weiterer Informationsinstrumente wie z.Bonitätsprüfung Kapitalflussrechnung, Kreditstatus. Nach dem Zeitbezug der zu Grunde liegenden Datenbasis können die verfügbaren Methoden in retro- und prospektive Verfahren unterschieden werden. Während retrospektive Verfahren - z. Bonitätsprüfung Jahresabschlussanalysen - ausschl. auf vergangenheitsbezo-genen Daten beruhen, basieren die prospektiven Verfahren - z. Bonitätsprüfung Finanzpläne, Cashflow-Prognosen - auf Zukunftsdaten bzw. Prognosewerten. Betrachtung der bisherigen Unternehmensentwicklung wird als statische Kreditwürdigkeitsprüfung bez., Analyse und Prognose der zukünftigen Ertragsentwicklung und Zahlungsfähigkeit als dynamische. Problematisch ist, dass die mit den einzelnen Verfahren gewonnenen Bonitätskriterien nur mangelhaft gewichtet und zu einem einzigen Wert aggregiert werden können. In die eigentliche Kreditentscheidung fliessen neben diesen Informationen auch die Komponenten Erfahrungswissen, Intuition und individuelle Risikoneigung des Entscheidungsträgers ein. Die Kreditentscheidung kommt durch einen Vergleich zwischen einem auf der Grundlage der genannten Komponenten generierten Bonitätsprognosewert und einer vorgegebenen subjektiven Bonitätsnorm zu Stande. Ermöglicht durch die schnelle Entwicklung im Bereich der Informationstechnologie und -technik sowie gestützt auf Forschungsarbeiten im Bereich der Informationsverarbeitungstheorie haben wissensbasierte Informationssysteme (Expertensysteme) auch im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung grösseres Interesse gefunden. Als experten- oder wissensbasiertes System wird interaktive Software bez., die das Wissen und die Problemlösungsfähigkeit eines oder mehrerer Experten in einem spez. Fachbereich zur Verfügung stellt. Als Experte ist in diesem Kontext eine Person zu verstehen, die längerfristig auf einem bestimmten Wissensgebiet praktisch tätig ist, in diesem Gebiet eine Reihe von erfolgreichen Lösungen einzelner konkreter Probleme gefunden hat und darauf gestützt verallgemeinerte oder verallgemeinerbare Regularitäten, Richtlinien und Heu-rismen als methodische Grundlagen zur Lösung von Problemen in dem bestimmten Fachgebiet entwirft.

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