Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen

(Food and Agriculture Organization, FAO) rechtlich selbständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN) mit Sitz in Rom. Die Gründung der FAO wurde 1943 auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Ernährung und Landwirtschaft beschlossen. Das Gründungsabkommen trat am 16.10. 1945 in Kraft. Am 14.12. 1946 erhielt die FAO den Status einer Sonderorganisation der UN. Der Kreis der 160 FAO-Mitglieder (November 1991) ist bis auf wenige Ausnahmen mit denen der UN identisch. Nach ihrer Satzung dient die FAO der weltweiten Verbesserung des Ernährungslage sowie der Steigerung des Lebensstandards der Völker. Sie soll zum Wachstum der Weltwirtschaft und zur weltweiten Überwindung des Hungers beitragen. Dabei soll sie sowohl bei der Produktion als auch bei der Verteilung von Nahrungsmitteln und Agrarprodukten für Effizienzsteigerungen sorgen und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Landbevölkerung beitragen. Die FAO berät ihre Mitglieder in allen Fragen der Produktion, der Verteilung und des Verbrauchs von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln. Sie sammelt, analysiert und verbreitet Informationen über die weltweite Ernährungslage sowie Ernährungs- und Landwirtschaftsfragen, erstellt Studien und Gutachten und führt Expertentagungen durch. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die direkte technische Hilfe, die sie den Entwicklungsländern auf Anforderung gewährt. Ausserdem führt die FAO etwa ein Drittel der Projekte des Entwicklungsprogramms der UN durch und beteiligt sich an Gemeinschaftsaktionen mit anderen internationalen Organisationen, wie z. B. der Weltbank, der Internationalen Entwicklungsorganisation, der Internationalen Arbeitsorganisation, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder dem UN-Kinderhilfswerk (UNICEF). Wichtige bisherige Aktionsprogramme: •     1960 wurde die Weltkampagne gegen den Hunger ins Leben gerufen. Sie sollte auf die Unterernährung in weiten Teilen der Welt hinweisen und beschleunigt internationale, nationale und private Hilfe mobilisieren. In der Folge entstanden in vielen Ländern nationale Komitees (z.B. Deutsche Welthun- gerhilfe). •     1961 erfolgte in Zusammenarbeit mit der UN-Vollversammlung die Einrichtung des Welternährungsprogramms, das Nahrungsmittelhilfe in Katastrophenfällen und bei chronischer Unterernährung leistet und das seither von der UN und der FAO unterstützt wird. •     Die 1964 und 1968 begründeten Investi- tionshilfeprogramme ermöglichen es den Entwicklungsländern, Fremdkapital für den Aufbau ihrer Landwirtschaft zu finden. •     Seit 1976 besteht das Programm für technische Zusammenarbeit, das kleinere ländliche Entwicklungsprojekte durchführt und Katastrophenhilfe leistet. Der 1977 ins Leben gerufene Kreditentwicklungsplan für die Landwirtschaft unterstützt die Gründung von Landwirtschaftsbanken und hilft den Entwicklungsländern, ihr Finanzsystem an die Kreditbedürfnisse des Agrarsektors anzupassen. Oberstes Entscheidungsorgan ist die alle zwei Jahre tagende Konferenz. In ihr sind alle Mitgliedstaaten mit gleicher Stimme vertreten. Sie beschliesst die Leitlinien der FAO-Poli- tik, das Arbeitsprogramm und den Haushalt und richtet agrar- und ernährungspolitische Empfehlungen an die Mitgliedsländer und andere internationale Organisationen. Als Exekutivorgan wird von der Konferenz ein Rat gewählt, der aus 49 nach einem Regionalschlüssel festgelegten Mitgliedern (Afrika: 12; Asien und ferner Osten: 9; Europa: 10; Lateinamerika und Karibik: 9; Naher Osten: 6; Nordamerika: 2; Südwestlicher Pazifik: 1) und einem unabhängigen Vorsitzenden (ohne Stimmrecht) besteht. Seine Amtszeit beträgt drei Jahre. Er tagt mehrmals jährlich und wird von einer Reihe von Ausschüssen und Kommissionen unterstützt. Zur Verwaltung wurde ein Sekretariat eingerichtet, dem ein von der Konferenz auf sechs Jahre gewählter Generaldirektor vorsteht* Die Finanzierung erfolgt durch Pflichtbeiträge der Mitgliedsländer, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Pro-Kopf-Einkommen richtet (Anteil der Bundesrepublik: 9,65%). Der ordentliche Haushalt betrug für 1990/91 568,8 Mio. US-Dollar. Dazu kommen projektbezogene Mittel aus dem Entwicklungs- Programm der UN und aus Treuhandfonds, die aus freiwilligen Zahlungen einzelner Mit* gliedsländer gespeist werden.          Literatur: Wolfrum, R., (Hrsg.), Handbuch Vereinte Nationen, 2. Aufl., München 1991.

Food and Agriculture Organization (FAO) 1945 gegründete und seit 1946 als Sonderorganisation der Vereinten Nationen tätige Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation. Ihre Ziele sind die Hebung des Ernährungs- und Lebensstandards in der Welt, die Steigerung der Agrarproduktion, die Verbesserung der Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten sowie die Bekämpfung von Hunger und Unterernährung. Heute ist die Organisation mit Sitz in Rom nach den Vereinten Nationen die größte weltweit tätige internationale Organisation, der 1996 176 Mitglieder angehörten. Zu diesen gehören auch Staaten wie zum Beispiel die Schweiz, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, sowie - nach einer Satzungsänderung - regionale Wirtschaftsorganisationen wie die Europäische Union (EU). Organe der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation sind die alle zwei Jahre tagende Generalkonferenz der Mitglieder, der von dieser für drei Jahre gewählte Exekutivrat, bestehend aus 49 Mitgliedern, acht Ausschüsse zu einzelnen Sachgebieten, das Sekretariat sowie acht Regional- und Verbindungsbüros und über 100 weltweite Vertretungen. Der World Food Council (WFC) und das World Food Program (WFP) sind bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation angesiedelt. Zu den Aktivitäten der Organisation gehören unter anderem die Analyse von landwirtschaftlichen und ernährungspolitischen Problemen, die Entwicklung von Lösungsansätzen, die Gewährung von technischer Hilfe unter anderem im Auftrag des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen, die Koordinierung von Entwicklungsprogrammen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie die Soforthilfen bei Hungerkatastrophen. Finanziert wird ihre Arbeit durch Mitgliedsbeiträge und freiwillige Zuwendungen einzelner Mitgliedsländer oder anderer internationaler Organisationen. Hohe Beitragsrückstände haben die Arbeit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation in den letzten Jahren stark behindert.

(engl.) Food and Agriculture Organization (FAO). Gegr. am 16.10.1945 mit dem Mandat, weltweit die Emährungs- und Lebensstandards anzuheben, eine Steigerung der land-, forst-, und fischereiwirtschaftliche Produktivität zu erreichen sowie die Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung zu verbessern. 1965 wurde das Ziel „Befreiung der Menschheit vom Hunger" explizit in den Zielkatalog aufgenommen. Sitz: Rom. Mitglieder sind zurzeit 183 Staaten und die EU. Die FAO ist heute eine der größten Sonderorganisationen der UN. Auf den Gebieten der Nahrungsmittelsituation, Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei werden weltweit zum einen Daten und Informationen gesammelt, analysiert und verbreitet, zum anderen intra- und internationale Forschungs-, Ausbildungs- und Verwaltungsmaßnahmen empfohlen und gefördert. Dazu gehören: Verbesserung von Methoden der landwirtschaftlichen Erzeugung, Vermarktung und Verteilung; Erhaltung der natürlichen Ressourcen; Ermutigung zu nachhaltiger ländlicher Entwicklung; Vergabe staatlicher und internationaler Kredite. FAO gewährt technische Hilfe und Notstandshilfen bei Hungerkatastrophen (in Zusammenarbeit mit dem Welternährungsprogramm). http://www.fao.org

Vorhergehender Fachbegriff: Ernährung- und Landwirtschaftsorganisation | Nächster Fachbegriff: Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : c & f | Koppelanleihe | Bundesaufsichtsamt für das Kre ditwesen (BAK)

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon