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Vereinte Nationen

United Nations (UN)
Die mit Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen am 26. Juni 1945 geschaffene Weltorganisation hat sich die Aufgabe gestellt, den internationalen Frieden und die Weltsicherheit zu fördern, zur Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen beizutragen und durch internationale Zusammenarbeit Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen. Die Organisation gründet ihre Arbeit auf die Achtung der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker sowie der Menschenrechte und Grundfreiheiten für jedermann ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache und Religion.
Die fünf Hauptorgane der Organisation, der 1997 185 Staaten angehörten/sind die Vollversammlung (UN General Assembly), die jährlich am dritten Dienstag im September zusammentritt, der Sicherheitsrat (UN Security Council), den die fünf ständigen Mitglieder mit Vetorecht VR China, Frankreich, Großbritannien, Rußland und die USA sowie zehn für zwei Jahre mit Zweidrittelmehrheit von der Generalversammlung gewählte nichtständige Mitglieder bilden, der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen, der Internationale Gerichtshof (IGH) (International Court of Justice) mit Sitz in Den Haag, Niederlande, und das Generalsekretariat mit Sitz in New York, USA. Zudem unterhält die Organisation der Vereinten Nationen Sonderorgane und Programme, zum Beispiel das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, sowie rechtlich eigenständige Sonderorganisationen wie die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, Organisation für Industrielle Entwicklung der Vereinten Nationen oder die Internationale Arbeitsorganisation. Autonome Organisation im System der Vereinten Nationen ist die r Internationale Atomenergie-Agentur. Die Bundesrepublik Deutschland trat den Vereinten Nationen 1973 bei.

(United Nations, UN oder UNO) Internationale Organisation zur Sicherung des Weltfriedens und zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die als politischer Zweckverband die Nachfolge des Völkerbundes antrat. Sitz ist New York. Die Charta der Vereinten Nationen wurde am 26. 6. 1945 auf der Konferenz von San Francisco von den Vertretern von 50 Staaten unterzeichnet und trat mit der Ratifizierung durch die Mehrheit der Unterzeichnerstaaten am 24. 10. 1945 in Kraft. Der Beitritt steht allen friedliebenden Staaten offen, sofern sie fähig und willens sind, die in der Charta enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen. Im März 1991 gehörten der UN 159 Staaten an. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 18. 9. 1973 Mitglied. Nach Art. 1 der Charta verfolgen die Vereinten Nationen folgende Hauptziele: ·    Aufrechterhaltung und ggf. Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, ·    Entwicklung freundschaftlicher, auf der Grundlage der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung der Völker beruhender Beziehungen zwischen den Nationen, ·    Herbeiführung einer internationalen Zusammenarbeit bei der Lösung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Probleme sowie zur Förderung und Festigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne Berücksichtigung von Rasse, Geschlecht, Sprache und Religion. Die UN besteht aus sechs Hauptorganen (mit zahlreichen Unterorganen) sowie einer Vielzahl organisatorisch unabhängiger Sonderorgane. (a) In der jährlich im September — bei Bedarf auch öfter — tagenden Vollversammlung, dem zentralen politischen Beratungsorgan der UN, sind alle Mitgliedstaaten mit je einer Stimme vertreten. Die Beschlussfassung erfolgt i. d. R. mit einfacher Mehrheit. Bei wichtigen Angelegenheiten, wie z. B. Empfehlungen zur Wahrung des Weltfriedens, der Aufstellung von UN-Friedenstruppen, der Aufnahme neuer Mitglieder, dem zeitweiligen Entzug der Mitgliedsrechte und dem Ausschluss von Mitgliedern, ist jedoch Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Vollversammlung ist berechtigt, über alle Gegenstände, die durch die Charta erfasst werden, sowie über alle Fragen, die die Befugnisse und Aufgaben der anderen UN-Organe betreffen, zu beraten, Untersuchungen zu veranlassen und (rechtlich unverbindliche) Empfehlungen auszusprechen. (b)     Der Sicherheitsrat besteht aus fünf ständigen Mitgliedern mit Vetorecht (VR China, Frankreich, Grossbritannien, Russland, USA) und zehn nichtständigen Mitgliedern, von denen jedes Jahr fünf von der Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit auf zwei Jahre neu gewählt werden. Der Sicherheitsrat trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Er kann Empfehlungen zur friedlichen Lösung internationaler Streitigkeiten geben und bei Friedensstörungen nichtmilitärische Massnahmen (z. B. Wirtschafssanktionen) anordnen oder militärische Sanktionen ergreifen, wobei die dazu erforderlichen Streitkräfte von den Mitgliedsländern zu stellen sind. (c)      Dem Wirtschafts- und Sozialrat gehören 54 von der Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit gewählte Mitglieder an. Er ist für die internationale Zusammenarbeit in wirtschaftlichen, sozialen, medizinischen und kulturellen Fragen zuständig. Ausserdem ist er Koordinator der UN-Sonderorganisationen sowie zahlreicher UN-Sonderorgane. (d)     Dem 1990 noch aus fünf Mitgliedern bestehenden Treuhandschaftsrat obliegt gemeinsam mit der Vollversammlung die Aufsicht über die der UN unterstellten Treuhandgebiete (derzeit nur noch die Pazifischen Inseln). (e)      Dem Internationalen Gerichtshof mit Sitz in Den Haag gehören 15 von der Vollversammlung und dem Sicherheitsrat auf 9 Jahre gewählte Richter an. Er entscheidet völkerrechtliche Streitigkeiten zwischen denjenigen Staaten, die sich generell (ca. ein Drittel der UN-Mitglieder) oder in Einzelfällen seinem Urteil unterworfen haben. Daneben erstellt der Internationale Gerichtshof Rechtsgutachten. (f)      Das Sekretariat, das Verwaltungsorgan der UN, wird von einem Generalsekretär geleitet, der auf Empfehlung des Sicherheitsrates von der Vollversammlung auf fünf Jahre gewählt wird. Neben Verwaltungs- und Vermittlungsaufgaben übt der Generalsekretär auch zahlreiche politische Funktionen aus. Darüber hinaus sind den Vereinten Nationen die —.Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) und das —Allgemeine Zoll-und Handelsabkommen (GATT) als "autonome Organisationen" sowie die folgenden 16 rechtlich selbständigen Organisationen als sog. Sonderorganisationen angeschlossen: ·    Internationale        Arbeitsorganisation (ILO), ·    Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), ·    Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), ·    Weltgesundheitsorganisation (WHO), ·    Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank, IBRD), ·    Internationale        Finanz-Corporation (IFC), ·    Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), ·    Internationaler Währungsfonds (IMF), ·    Internationale Zivil-Luftfahrtsorganisation (ICAO), ·    Weltpostverein (UPU), ·    Internationale         Fernmeldeorganisation (ITU), ·    Weltorganisation      für         Meteorologie (WMO), ·    Internationale        Schiffahrtsorganisation (IMCO), ·    Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO), ·    Internationaler Fonds für Landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), ·    Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO). Der von der Vollversammlung jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren beschlossene UN-Haushalt betrug 1990/91 1,974 Mrd. US-Dollar (ohne Sonderorganisationen). Der grösste Teil dieser Haushaltsmittel wird durch Mitgliedsbeiträge aufgebracht, die anhand von Grössen wie Sozialprodukt, Bevölkerungszahl und Pro-Kopf-Einkommen periodisch neu festgesetzt werden (Anteil der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1991: 9,36 %). Der Rest stammt aus eigenen Einnahmen wie z. B. dem Verkauf von Publikationen und UN-Briefmarken, Zinsgewinnen und der Besteuerung der Gehälter ihrer Bediensteten.         Literatur: Wolfrum, R. (Hrsg.), Handbuch Vereinte Nationen, 2. Aufl., München 1991.

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