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Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

(engl.) International Labour Organization (ILO) Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) ist eine 1919 durch gewerkschaftliche Initiative gegründete und seit 1946 als Sonderorganisation der UNO mit Sitz in Genf tätige Organisation zur Förderung und Durchsetzung von sozialer Sicherheit und Arbeit­nehmerrechten auf internationaler Ebene.

International Labor Organization (ILO), Organisation Internationale du Travail (OIT) 1919 unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes gegründet, wurde die Internationale Arbeitsorganisation 1946 zur ersten Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Ziele der Organisation mit Sitz in Genf sind die weltweite Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, die Erschließung neuer Beschäftigungsfelder sowie die Anerkennung der Menschenrechte in der Arbeitswelt. Die Aktivitäten der Organisation erstrecken sich auf die internationale Standardisierung der Arbeits- und Sozialnormen, die in ratifizierungsbedürftigen Übereinkommen oder Empfehlungen formuliert werden, die arbeitswissenschaftliche Forschung und Dokumentation sowie die Gewährung von Technischer Hilfe an Entwicklungsländer. Die Ratifikation eines Übereinkommens verpflichtet die Mitgliedstaaten, die nationalen Gesetzgebungen entsprechend anzupassen und sich der Berichtspflicht gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation zu unterwerfen. Bis Ende 1994 wurden 175 Übereinkommen geschlossen. Ständige Organe der 1996 173 Staaten umfassenden Internationalen Arbeitsorganisation sind die jährliche Internationale Arbeitskonferenz (ILC), auf der jeder Mitgliedstaat durch zwei Delegierte seiner Regierung und je einen Delegierten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten ist, der Verwaltungsrat, das Internationale Arbeitsamt (IAA) als Sekretariat der Organisation, das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation sowie Hilfs- und Unterorgane und rechtlich autonome Institute wie das Internationale Institut für Arbeitsfragen. Weltweit unterhält die Organisation zudem 40 Außenstellen.

(International Labour Organization, ILO) rechtlich selbständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN) mit Sitz in Genf. Die Gründung der ILO erfolgte am 28. 6. 1919 im Rahmen des Versailler Friedensvertrages als autonome Organisation des Völkerbundes. Ihre ursprüngliche Satzung trat am 11.4. 1919 in Kraft und wurde 1944 durch die "Erklärung von Philadelphia" ergänzt. Am 14.12. 1946 erhielt die ILO den Status einer Sonderorganisation der UN. Die ILO steht allen Staaten offen (bei Nicht-UN-Mitgliedern ist die Zustimmung der Internationalen Arbeitskonferenz mit Zweidrittelmehrheit erforderlich). Im Dezember 1990 hatte sie 148 Mitglieder. Aufgabe der ILO ist die Förderung der sozialen Gerechtigkeit durch Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und der wirtschaftlichen und sozialen Sicherheit, um allen Menschen unabhängig von Rasse, Glauben oder Geschlecht ein Leben in materiellem Wohlstand bei freier geistiger Entfaltung zu ermöglichen. Dementsprechend werden u.a. die Ziele Vollbeschäftigung, Tarifautonomie, Verbesserung des Lebensstandards, Chancengleichheit, Vereinigungsfreiheit und Schutz von Leben und Gesundheit verfolgt.

Die Tätigkeit der ILO umfasst:
•   Erarbeitung internationaler Konventionen (erlangen durch Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten Gesetzeskraft) und (unverbindlicher) Empfehlungen über Menschenrechte, Beschäftigungs- und Ausbildungsfragen, Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, Unfallschutz sowie weitere arbeitsrechtliche Fragen, die in ihrer Gesamtheit eine Art Internationales Arbeitsgesetzbuch darstellen und speziell für die Entwicklungsländer eine ganz entscheidende Bedeutung erlangten. Bis Ende 1990 wurden 178 Konventionen und 178 Empfehlungen verabschiedet.
•   Bereitstellung von technischer Hilfe und Beratung für Entwicklungsländer zur Steigerung der Beschäftigung, Entwicklung sozialer Institutionen und Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen. Ein grosser Teil dieser Massnahmen wird in Zusammenarbeit mit dem Entwicklungsprogramm der UN, das allein etwa 45% der dafür erforderlichen Gelder bereitstellt, der Weltbank sowie weiteren Organisationen durchgeführt.
•   Arbeitswissenschaftliche Forschung und Dokumentation. Das höchste Organ ist die i.d.R. jährlich tagende Internationale Arbeitskonferenz, in die jedes Mitgliedsland zwei Regierungs-, einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgebervertreter entsendet (Prinzip des Tripartismus). Die Konferenz entscheidet mit Zweidrittelmehrheit u. a. über die Annahme von Konventionen und Empfehlungen und mit einfacher Mehrheit über das Tätigkeitsprogramm und den Haushalt. Der dreimal jährlich tagende Verwaltungsrat besteht aus 56 Personen, von denen 46 (18 Regierungs-, 14 Arbeitnehmer- und 14 Arbeitgebervertreter) von der Internationalen Arbeitskonferenz auf 3 Jahre gewählt werden. Die restlichen 10 Regierungsvertreter werden von den wirtschaftlich wichtigsten Mitgliedsländern bestellt. Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Tätigkeit des Internationalen Arbeitsamts und überwacht die Einhaltung der ILO-Konventionen und bereitet die Sitzungen der Internationalen Arbeitskonferenz vor. Das etwa 2700 Mitarbeiter umfassende Internationale Arbeitsamt dient der ILO als ständiges Sekretariat, Verwaltungsorgan und Forschungszentrum. Es wird von einem vom Verwaltungsrat für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren ernannten Generaldirektor geleitet. Daneben besteht eine Reihe von Unterorganen. Die Finanzierung erfolgt durch gestaffelte Pflichtbeiträge der Mitgliedsländer (Anteil der Bundesrepublik: 8,47%). Der ordentliche Haushalt betrug für 1990/91 330 Mio. US- Dollar. Dazu kommen projektbezogene Mittel aus dem Entwicklungsprogramm der UN.

(International Labour Organization; ILO) seit 1946 Sonderorganisation der Verrinten Nationen mit Sitz in Genf (Mitgliedsstaaten 1997: 174). Gründung: Die ILO wurde 1919 im Rahmen des Versailler Friedensvertrages als selbständige Organisation des Völkerbundes geschaffen; die ursprüngliche Satzung Tat am 11.4.1919 in Kraft. 1944 wurde die Satzung durch die »Erklärung von Philadelphia« ergänzt.

Grundsätze und Ziele: a) Arbeit ist keine Ware; Freiheit der Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit sind Voraussetzungen beständigen Fortschritts; b) Armut gefährdet den Wohlstand aller; 1) Kampf gegen die Not innerhalb jeder Nation und durch gemeinsames internationales Vorgehen.

Daraus leitet sich als Hauptziel der ILO ab: Alle Menschen, ungeachtet ihrer Rasse, ihres Glaubens und ihres Geschlechts, haben das Recht, materiellen Wohlstand und geistige Entwicklung in Freiheit und Würde, in wirtschaftlicher Sicherheit und unter gleich günstigen Bedingungen zu erstreben. Davon ausgehend fördert die LO Programme zur Erreichung folgender Unterziele: Vollbeschäftigung und Verbesserung des Lebensstandards; freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl; Beteiligung der Arbeitnehmer am Fortschritt im Bezug auf Einkommen, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen; Mindestlöhne; Tarifautonomie; Schutz am Arbeitsplatz; Schutz für Mutter und Kind usw.

Aufgaben und Tätigkeit: a) Information (Dokumentation und Forschung); b) Erarbeitung internationaler Übereinkommen und Empfehlungen; c) Technische Hilfe für Entwicklungsländer zur Erschliessung der Arbeitskraftreserven, Entwicklung sozialer Institutionen und Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen. Für diese Zwecke erhält die ILO zusätzliche Mittel aus dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen.

Organe: Höchstes Organ ist die Internationale Arbeitskonferenz, die i.d.R. einmal jährlich zusammentritt. Jedes Mitgliedsland entsendet neben zwei Regierungsdelegierten je einen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter (Prinzip des Tripartismus). Die Konferenz entscheidet (mit Zweidrittelmehrheit) u.a. über die Annahme von Konventionen und Empfehlungen (die jedoch für die Mitgliedsländer nicht unmittelbar rechtsverbindlich sind) und wählt als Exekutive der ILO den Verwaltungsrat (56 Mitglieder: 28 Regierungs-, 14 Arbeitnehmer- und 14 Arbeitgebervertreter). Der Verwaltungsrat leitet die Arbeit der Ausschüsse und des Internationalen Arbeitsamtes, dem ständigen Generalsekretariat und Forschungszentrum der ILO.
Die bisher von der ILO angenommenen Übereinkommen und Empfehlungen bilden zusammen das Internationale Arbeitsgesetzbuch, das viele Länder als Grundlage ihrer nationalen Arbeitsgesetzgebung benutzen. 1969 erhielt die ILO den Friedensnobelpreis.

Gegr. 1919. Seit 1946 Sonderorganisation der UN mit zurzeit 175 Mitgliedstaaten. Sitz: Genf. Die IAO unterhält weltweit rund 40 Außenstellen. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf die Durchsetzung von internationalen, völkerrechtlich verbindlichen Normen (z. B. Verbot der Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Schutz vor Diskriminierung), die Schaffung angemessener Beschäftigungsmöglichkeiten mit ausreichendem Einkommen für Männer und Frauen, die Erweiterung und Erhöhung der Wirksamkeit des sozialen Schutzes sowie die Stärkung des Prinzips der Dreigliedrigkeit (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Staat) und des soziales Dialogs. Organe der IAO sind: Internationale Arbeitskonferenz (diese Vollversammlung aller Mitgliedstaaten tagt jährlich einmal; dazu entsendet jeder Mitgliedstaat zwei Regierungs-, einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmervertreter); Verwaltungsrat (mit 56 Mitgliedern: 28 Regierungs-, je 14 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter); Internationales Arbeitsamt (IAA), das ständige IAO-Sekretariat.

Internetadresse: http://www.ilo.org

Literatur: Unser, G., Die UNO, 5. Aufl., München 1992.
Literatur: v. Baratta, M., Clauss, J.U. (1991). International Labor Office (1969)

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