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Finanzierung durch Abschreibungen

Wenn Unternehmen die Abschreibungsbeträge für die produktionsbedingten Wertminderungen an ihren Produktionsanlagen so verrechnen, dass sie in gleicher Höhe über die Umsatzerlöse ins Unternehmen wieder zurückfließen (verdiente Abschreibungen), tritt ein Kapitalfreisetzungseffekt mit Finanzierungswirkung ein. Der Kapitalfreisetzungseffekt führt unter der Bedingung, dass keine zweckgebundene Reinvestition der zurückfließenden Mittel vorgenommen werden muss, zu einer Kapazitätserweiterung (Lohmann-Ruchti-Effekt).

Investitionen sind mit Ausgaben verbund en. werden abschreibbare Gegenstände des Anlagevermögens investiert, findet die entsprechende Ausgabe i. d. R. im Zeitpunkt der Beschaffung oder aber während der frühen Zeit der Nutzung statt. Die Anschaffungsausgabe wird in der Bilanz aktiviert, in der Finanzbuchhaltung erfolgt eine jährliche Abschreibung während des Abschreibungszeitraums. Diese Abschreibungen stellen Aufwand dar und vermindern den in der Bilanz auszuweisenden Gewinn. Die Gewinnminderung führt wegen der mit ihr verbundenen Ausgabensperre bei Gewinnausschüttungen und Gewinnsteuern zur Vermeidung der genannten Ausgaben. Diese »ersparten« Ausgaben bilden die Quelle der Finanzierung durch Abschreibungen d. A., indem sie liquide Mittel an den Betrieb binden. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Dekkung aller Aufwendungen durch entsprechende Erträge, d. h. das Vorliegen eines Gewinns. Der Ansatz kalkulatorischer Abschreibungen in der Kostenrechnung ist für die Finanzierung aus Abschreibungen unwesentlich und nur für die Berechnung der Kosten von Bedeutung, nicht aber für die Verminderung des Bilanzerfolgs.

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