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Forward Rate Agreement (FRA)

Finanzinnovation zur Absicherung gegen Zinsrisiken. Unter FRA werden Vereinbarungen zwischen zwei Parteien mit unterschiedlichen Zinsinteressen bzw. Zinserwartungen verstanden, die sich gegen künftige Zinsschwankungen absichern wollen. Sie legen zum Zeitpunkt (to) für eine bestimmte Periode (t1-t2) einen Zinssatz fest und ermitteln zum Zeitpunkt (t1) die Differenz zwischen dem festgelegten und dem aktuellen Zinssatz. Die ermittelte Abweichung löst eine Ausgleichszahlung in folgender Höhe aus: Ist-Abweichung zum Zeitpunkt (t1) zwischen dem festgelegten und dem aktuellen Zinssatz multipliziert mit dem zugrunde-liegenden Kapitalbetrag und der Laufzeit (t1-t2) des FRA diskontiert auf den Zeitpunkt der Zahlung (t1). Liegt der aktuelle Zinssatz zum Zeitpunkt (t1) über dem festgelegten Zinssatz, erhält der Käufer die Ausgleichszahlung; liegt er hingegen darunter; erfolgt die Zahlung an den Verkäufer des FRA.

(Future Rate Agreement, Terminsatzgeschäft) unbedingtes, nicht börsengängiges Termingeschäft. Innerhalb dieses Termingeschäfts vereinbaren die Vertragspartner im voraus für einen bestimmten Betrag einen Zinssatz für eine in der Zukunft liegende Periode (Referenzperiode, deren Beginn in der Zukunft liegt) und ein zugrunde liegendes (fiktives) Nominalvolumen. Ein Kapitaltransfer erfolgt nicht. FRA\'s werden zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt im Wege des Zinsausgleichs durch die Zahlung der vereinbarten Zinsdifferenzen beglichen. Die Gesamtlaufdauer eines FRA beträgt höchstens 24 Monate und gliedert sich in eine Vorlaufzeit (beträgt mindestens einen Monat) und die daran anschließende Referenzperiode (läuft über maximal (12 Monate). Längere Zinsperioden können durch Verknüpfung mehrerer FRA\'s abgesichert werden.
FRA\'s werden in den unterschiedlichsten Laufzeiten gehandelt. Dabei wird die Kontraktzeit z. B. durch 3 gegen 6 Monate, 1 gegen 9 Monate, 6 gegen 12 Monate ausgedrückt. Der Kontrakt 3 gegen 6 Monate bedeutet z. B., daß die Vertragspartner eine Zinssatz (Kontraktzinssatzt) für einen 3 Monats-Zeitraum (Vorlaufzeit) mit Laufzeitbeginn in 3 Monaten (4. bis 6. Monat) vereinbaren. Zwei Banktage vor dem Datum des Zinslaufbeginns (Beispiel: Anfangs des 4. Monats) wird auf der Basis eines vereinbarten Referenzzinssatzes der dem Geschäft zugrunde liegende Marktzinssatz ermittelt und die sich ergebende Differenz zum Kontraktzins zwischen den Vertragspartnern ausgeglichen. Da die Zinsdifferenz vor Beginn der vereinbarten Laufzeit entrichtet wird, erfolgt eine Diskontierung. Ist der Marktzinssatz zum Zinslaufzeitbeginn höher (niedriger) als der vereinbarte Kontraktzins, erhält der Käufer (Verkäufer) vom Verkäufer (Käufer) eine Ausgleichszahlung. Durch den Zinsausgleich können beide Vertragspartner unabhängig von der jeweiligen auktuellen Zinssitualtion der jeweiligen Interessenlage entsprechend sich entweder (a) die notwendige Liqudität zum vereinbarten Kontraktzinssatz verschaffen oder (b) ihnen später zufließende Mittel im Markt plazieren. Forward Rate Agreements sind demnach vorwiegend Hedginginstrumente durch deren Einsatz sich der Käufer gegen das Risiko steigender Zinsen,, der Verkäufer gegen das Risiko sinkende Zinsen absichern kann.
Die Ausgleichszahlung berechnet sich nach der Formel:

Dem internationalen FRA-Handel liegen im Regelfall die Bedingungen der British Banker\'s Association for Forward Rate Agreements (FRABBA terms) zugrunde.
FRA\'s ermöglichen die Begrenzung des Zinsänderungsrisikos ohne Einfluß auf die Liquiditätsposition. Das Kontrahentenrisiko ist auf die Höhe der Zinsausgleichszahlung begrenzt. Im Vergleich zu Financial Futures bieten die FRA\'s die Vorteile der größeren Flexibilität, des Fehlens von Einschußverpflichtungen und der maßgeschneiderten Gestaltung entsprechend der Zinsinkongruenzen und Zinserwartungen.
Neben der Nutzung des Forward Rate Agreement als Hedging-Instrument ist aber auch die Nutzung als spekulatives Instrument denkbar, indem mit Abschluß eines FRA zugleich eine offene Position gehalten wird.

FRABBA-Terms

Forward Rate Agreements sind Finanzinnovationen. Es handelt sich um ein Finanztermingeschäft. Die Vertragspartner vereinbaren im voraus für einen bestimmten Betrag einen Zinssatz für eine in der Zukunft liegende Periode. Die Forward Rate Agreements stellen sich dar als ein Kauf oder Verkauf von Termingeldern per Termin, wobei allerdings keine Kapitaltransfers stattfinden. Sie werden vielmehr zum vereinbarten Zeitpunkt durch Zahlung der entsprechenden Zinsdifferenzen ausgeglichen.

(FRA)   Zinssicherungsinstrument, bei dem zwei Vertragsparteien für einen zukünftigen Zeitraum einen bestimmten Zinssatz vereinbaren. Der Vorlauf beträgt bis zu 18 Monate, die Zinsperiode selbst 1 bis 12 Monate, meist aber 3 oder 6 Monate. Für zeitlich aufeinanderfolgende Zinsperioden müssen mehrere FRA abgeschlossen werden. Liegt der Referenzzinssatz ( Libor) zu Beginn der Zinsperiode über dem festgelegten Zinssatz, so erhält der Käufer eines FRA eine Ausgleichszahlung, die auf einen vereinbarten Nominalbetrag berechnet wird; liegt der Referenzzinssatz darunter, ist der Käufer zur Zahlung des Differenzbetrages verpflichtet. Mit einem FRA kann ein Käufer die zukünftigen Zinskosten von Verbindlichkeiten, ein Verkäufer den Ertrag aus Anlagen festschreiben. Forward Rate Agreements entwickelten sich aus börsenmässig gehandelten, standardisierten Zinsterminkontrakten, sind aber durch die individuelle Gestaltung von Betrag, Währung und Laufzeit weitaus flexibler.        

Course a Terme, Terminkurs Preis für den An- sowie Verkauf einer Ware (zum Beispiel Aktien, Devisen, realwirtschaftliche Güter wie Gas, Heizöl, Baumwolle) per Termin. Standardisierte Termingeschäfte, deren Handelsabwicklung über Clearinghäuser an Börsenplätzen erfolgt, werden als Financial oder Commodity Futures bezeichnet. Die Bewertung von Terminpreisen erfolgt im Rahmen arbitragefreier Bewertungsansätze (Arbitrage). Bei zeitkontinuierlicher Bewertung resultiert für den Terminpreis auf Aktien- bzw. Aktienindices:
wobei F den Terminpreis, S den Kassapreis, e die Eulersche Zahl, r die Marktkapitalisierungsrate, g die als konstant unterstellte durchschnittliche Wachstumsrate der Dividendenströme der Werte im Index (mit r > g), T den Fälligkeitszeitpunkt des Termingeschäfts und t den aktuellen Zeitpunkt bezeichnet. Der Terminpreis ergibt sich demnach aus der Aufzinsung des Kassapreises, und liegt somit bis zum Fälligkeitszeitpunkt oberhalb des entsprechenden Kassapreises (Forward Rate Premium). Würde der Terminpreis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht dem rechnerisch aufgezinsten Kassapreis entsprechen, so entstünde ein Free Lunch, den Arbitrageure eliminieren würden. Liegt zum Beispiel der Terminpreis oberhalb des aufgezinsten Kassapreises, so würden die im Index enthaltenen Aktien entsprechend deren Gewicht in der Kasse gekauft (analog könnte auch ein Indexzertifikat erworben werden) und gleichzeitig per Termin wieder verkauft werden (Cash and Carry Arbitrage). Während bei Aktien der Terminkurs stets oberhalb des Kassapreises liegt, ergeben sich bei Devisen oder bei realwirtschaftlichen Gütern (zum Beispiel Gas oder Heizöl) leichte Modifikationen in der Bewertung. Bei Devisen gilt es die Zinsdifferenz zwischen dem inländischen und dem ausländischen Zinsniveau zu berücksichtigen. Liegt dann die ausländische Verzinsung oberhalb des inländischen Zinsniveaus, so wird die ausländische Währung per Termin mit einem Abschlag gehandelt (Forward Rate Discount). Bei Waren sind im Bewertungsansatz zusätzlich die Lagerhaltungskosten, die wie eine negative Dividendenwachstumsrate wirken, sowie die Convenience Yield zu berücksichtigen. Dieser Terminus erfaßt den Vorteil, der einem Anleger entsteht, wenn er eine bestimmte Ware im Bestand hält. Existiert eine Situation, in der die Convenience Yield die Summe aus Lagerhaltungskosten (in Prozent) und Marktkapitalisierungsrate überkompensiert, so wird der Terminpreis vom Kassapreis abgezinst bewertet.



(FRA)
(Future Rate Agreement). FRA ist ein außerbörslicher Zinsterminkontrakt; dabei wird zwischen den Beteiligten ein Zinssatz unter gleichzeitiger Festbestimmung der Währung, des Nominalbetrages und einer Referenzperiode vereinbart. Die Differenz zwischen dem vereinbarten und dem am Fälligkeitstag gültigen Zinssatz wird zwischen den Parteien verrechnet.

(FRA). Ein unbedingtes, nicht börsengängiges Termingeschäft. Mit diesem vereinbaren zwei Vertragspartner, den Unterschiedsbetrag zwischen einem vereinbarten Basiszinssatz (engl.: contract rate; der Forward Rate) und dem an einem bestimmten zukünftigen Termin tatsächlich geltenden Marktzinssatz auf einen (fiktiven) nominalen Kapitalbetrag untereinander auszutauschen. Ein Kapitaltransfer erfolgt nicht. Die Gesamtlaufdauer \' eines FRA beträgt höchstens 24 Monate; sie ist in eine Vorlaufzeit (von mindestens einem Monat) und die sich daran anschließende Referenzperiode (von maximal 12 Monaten) gegliedert. Ein FRA ist vorwiegend ein Hedging-Instrument, mit dem sich der eine Vertragspartner (der Kreditnehmer, z. B. ein Importunternehmen als Käufer) gegen das Risiko steigender Zinsen, und der andere (der Kreditgeber, z. B. eine Bank als Verkäufer) gegen das Risiko sinkender Zinsen absichert. Wenn zu dem — in der Zukunft liegenden — Zeitpunkt der Mittelaufnahme oder -anlage der aktuelle Geldmarktzinssatz über der Forward Rate liegt, dann zahlt der Verkäufer des FRA einen Ausgleich an den Käufer; liegt hingegen die Forward Rate über dem aktuellen Geldmarktzinssatz, dann zahlt der Käufer des FRA an den Verkäufer den Unterschiedsbetrag. Die Ausgleichszahlung erfolgt zu Beginn der Referenzperiode, also des Zeitraums der tatsächlichen Mittelaufnahme oder -anlage.



(engl.). Zukünftiger Zinssatz; z. B. der in einem Jahr gültige Zinssatz (ermittelt aus der aktuellen Zinsstrukturkurve). F. R. werden bei allen Zinsinstrumenten ermittelt, deren Erfüllung in der Zukunft liegt.

Forward-Rate Agreements dienen der Festlegung von Zinssätzen für zukünftige Abrechnungsperioden. Zweck ist die Ausschaltung des Zinsänderungsrisikos. Wer z.B. in einem Jahr für die Dauer von zwei Jahren einen Kredit über 1 Mio. Euro benötigt und glaubt, dass die Zinsen gegenwärtig recht günstig sind, hat ein Interesse daran, sich die momentan günstigen Zinsen für die zukünftige Kreditperiode zu sichern. Dies kann dadurch geschehen, dass man, z.B. mit einer Bank, für die künftige Ausleihperiode einen Kreditzins (Terminzinssatz) aushandelt. Hierbei werden die momentane Zinssituation die vom Markt erwartete zukünftige Zinsentwicklung zu beachten sein. Anstatt einen Terminzinssatz zu vereinbaren, kann auch eine Zinsausgleichsvereinba­rung dergestalt getroffen werden, dass von dem Käufer (Kreditnehmer) und dem Verkäufer (Bank) eine Zinsobergrenze (Cap) sowie ein Kapitalbetrag vereinbart wird. Nimmt der Cap-Käufer beim Cap­Verkäufer (Bank) den variabel verzinslichen Kredit auf, dann kann die Bank die Zinsen höchsten bis zur Cap-Grenze erhöhen. Der Cap-Käufer ist somit gegen höhere Zinsbelastungen geschützt. Hat der Cap-Käufer den Kredit bei einer anderen Bank aufgenommen oder hat er (in spekulativer Absicht) überhaupt keinen Kredit aufgenommen (Solo Cap), so muss gleichwohl der Cap-Verkäufer Zinsaus­gleichszahlungen an den Cap-Käufer leisten. Diese richten sich nach der aufgrund eines Referenzzins­satzes festgestellten Überschiessens des Marktzinsatzes über den Cap und basieren auf einem fiktiven Kapitalbetrag (notional nominal oder notional prinmpal). Analog lassen sich Zinssenkungsrisiken (für die Inhaber variabel verzinslicher Forderungen) ganz oder teilweise ausschliessen durch Vereinbarung von Termin-(Haben-)Zinsen bzw. einer Zinsuntergrenze (Floor). Auch die simultane Vereinbarung von Cap und Floor (sog. Collar) ist möglich. FRA erlauben somit ein flexibles Management von Zinsänderungsrisiken. Siehe auch   Swaps (mit Literaturangaben).

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