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Zahlungsbilanzpolitik

ist die Gesamtheit aller wirtschaftspolitischen Maßnahmen (Wirtschaftspolitik), die zum Ausgleich der Zahlungsbilanz und somit zur Erreichung eines der Ziele des -Magischen Vierecks, dem außenwirtschaftlichen Gleichgewicht, fuhren. Maßnahmen hierzu können geld- und fiskalpolitischer Art sowie die Beeinflussung der -Wechselkurse sein (man bedient sich dabei der Wirkung dieser Maßnahmen auf die -Zahlungsbilanzmechanismen). Des weiteren zählt hierzu die staatliche Regelung von Devisenangebot und -nachfrage (Zölle, -Kontingente, -Devisenbewirtschaftung und dgl.). Letztere, die Außenhandelsfreiheit beschränkenden Eingriffe laufen allerdings dem allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen -GATT sowie den Abkommen im Rahmen des -Internationalen Währungsfonds entgegen, deren Zweck eine Liberalisierung des Welthandels ist.

umfasst diejenigen Massnahmen, die darauf abzielen, einen —Zahlungsbilanzausgleich (externes Gleichgewicht) zu erreichen. Die Rechtfertigung zum Einsatz zahlungsbilanzpolitischer Massnahmen leitet sich hierbei aus Verzögerungen und Beschränkungen in der Wirksamkeit der sog. Zahlungsbilanzmechanismen ab, d. h. von Wirkungszusammenhängen, die den Abbau eines Zahlungsbilanzungleichgewichtes selbständig in Gang setzen. Im allgemeinen unterscheidet man zwei Methoden des Zahlungsbilanzausgleichs: zum einen die Finanzierung, mit der Massnahmen zur temporären Überbrückung eines Zahlungsbilanzungleichgewichtes ergriffen werden, und zum anderen die Anpassung, wobei Massnahmen zur anhaltenden Korrektur dieses Ungleichgewichtes erfolgen. Darüber hinaus lässt sich mit der Regulierung mittels administrativer und protektionistischer Mittel eine dritte Methode ansprechen, die durch selektive Eingriffe in den freien Handels- und Zahlungsverkehr einen Zahlungsbilanzausgleich herbeizuführen sucht (vgl. Abb.). (1) Finanzierung: Beispielhaft soll hier von einer defizitären Bilanz der autonomen Transaktionen (d. h. privater und öffentlicher Transaktionen, die ohne Rücksicht auf die Zahlungsbilanzsituation zustande kommen) ausgegangen werden. Das weitaus wichtigste Finanzierungsmittel ist in diesem Fall der Einsatz der —Währungsreserve, deren Verände- Zahlungsbilanzpolitik rung sich in der Devisenbilanz niederschlägt. Das vorhandene Reservevolumen und wechselkurspolitische Erwägungen sind dabei als Restriktionen für einen dauerhaften Einsatz dieser Massnahmen zu beachten. Alternativ bzw. kumulativ bietet sich als weitere Finanzierungsquelle die Stimulierung der kurzfristigen Kapitalimporte an. Dies kann einmal zur Schonung bzw. Aufstockung der eigenen Währungsreserve mittels der Aufnahme von Währungskrediten bei internationalen Organisationen erfolgen. Zum anderen können die Währungsbehörden eine Politik der Erhöhung der inländischen Zinssätze betreiben, um einen Netto-Kapitalimport zu bewirken. Da von der Beeinflussung kurzfristiger Zinssätze auch längerfristige Zinsen tangiert werden, die ihrerseits zu Anpassungsreaktionen im realen Bereich führen, gehen von dieser Massnahme neben dem vorübergehenden Effekt der Finanzierung auch Impulse aus, die in Richtung Anpassung wirken. (2) Anpassung: Sie umfasst einmal Massnahmen binnenwirtschaftlicher Natur zur dauerhaften Korrektur eines Zahlungsbilanzungleichgewichtes; hierbei handelt es sich vor allem um den Einsatz des Instrumentariums der Geld- und Fiskalpolitik. Eine Orientierung der Anpassungspolitik am Ziel des aussenwirtschaftlichen Gleichgewichts konfligiert jedoch mit den jeweiligen binnenwirtschaftlichen Zielen, wenn die aussen- und binnenwirtschaftlichen Situationen einen Instrumenteneinsatz in entgegengesetzter Richtung erfordern. So setzt ein Zahlungsbilanzdefizit einen restriktiven Einsatz des geld- und fiskalpolitischen Instrumentariums voraus, wodurch es zu einer Verschärfung einer bestehenden Unterbeschäftigung kommen kann. Der Lösungsvorschlag, durch separaten Instrumenteneinsatz, d. h. Orientierung der Geldpolitik an den aussenwirtschaftlichen Erfordernissen und der Fiskalpolitik an der binnenwirtschaftlichen Situation (policy mix), diesen Konflikt zu entschärfen, ist jedoch wegen der Wechselwirkungen der Auswirkungen des unterschiedlichen Instrumenteneinsatzes kein Allheilmittel. Aufgrund des nur temporären Aspektes der Finanzierung und der Problematik binnenwirtschaftlicher Anpassungsmassnahmen verbleiben für einen dauerhaften Abbau eines Zahlungsbilanzungleichgewichtes vor allem Anpassungsmassnahmen aussenwirtschaftlicher Natur. Ob es sich hierbei um einmalige Wechselkursanpassungen beim grundsätzlichen Festhalten an politisch fixierten Wechselkursen handelt oder um permante Anpassungen bei völlig flexiblen Wechselkursen, hängt von dem jeweils gewählten Wechselkurssystem ab. (3) Regulierung: Hierunter fallen sämtliche Massnahmen zur Herstellung eines Zahlungsbilanzgleichgewichtes, die in Form administrativer Eingriffe den freien Handels- und Kapitalverkehr beeinträchtigen. Dazu gehören Kapitalverkehrskontrollen und Massnahmen der Handelspolitik. Die Handelspolitik im Dienste des Zahlungsbilanzausgleichs umfasst tarifäre Handelshemmnisse (Zoll, Kontingentierung) und nichttarifäre Handelshemmnisse, d. h. sämtliche Massnahmen des administrativen Protektionismus. Allerdings ist der Einsatz derartiger Instrumente äusserst problematisch. Denn einerseits ist die letztliche Zahlungsbilanzwirkung ungewiss, da neben den intendierten aussenwirtschaftlichen Grössen auch binnenwirtschaftliche Grössen, wie z. B. das Preisniveau, beeinflusst werden, andererseits Vergeltungsmassnahmen der jeweiligen Handelspartner geradezu herausgefordert werden.       Literatur: Konrad, A., Zahlungsbilanztheorie und Zahlungsbilanzpolitik, München 1979. Kling, E., Zahlungsbilanzpolitik, Zürich 1959.

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