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Lender of Last Resort

Damit wird die Funktion einer Zentralbank bezeichnet, dem Geschäftsbankensystem bei Liquiditätsengpässen kurzfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen. Dies wird vor allem bei internationalen Währungs- und Devisenkrisen gefordert, wobei diese Aufgabe vom IWF übernommen werden soll. Dagegen wird eingewandt, dass damit eine Art kostenlose staatliche Einlagensicherung für private Investoren geschaffen wird (Moral Hazard). Die Deutsche Bundesbank ist beispielsweise der Ansicht, dass der IWF in diesen Fällen nur begrenzt Liquidität bereitstellen soll, da die private Verantwortung für die Krisenbewältigung Vorrang habe. Andernfalls würde gegen elementare marktwirtschaftliche Prinzipien verstoßen, weil das staatliche Eingreifen Investoren von den Risiken ihrer unternehmerischen Entscheidungen entbinde und Lösungen zwischen Schuldnern und Gläubigern untergrabe.

wesentliche Funktion jeder Notenbank. Diese steht dabei vor einem grundlegenden Dilemma (Charles Kindleb erger): Besteht ein lender of last resort, so sinkt die private Eigenverantwortlichkeit (der Banken, des Publikums) für Währungsstabilität; gibt es keinen lender of last resort, so kann man sich über die davon ausgehende Gefahr und die Konsequenzen eines run täuschen. Deshalb gilt als Voraussetzung für das Eingreifen eines lender of last resort mit zusätzlicher Liquidität: discounting freely, but at a penalty rate, also unbedingte Bereitstellung von Zahlungsmitteln, jedoch zu hohen Zinssätzen, um nur den unabdingbaren Bedarf zu decken. Manchmal wird dem lender of last resort auch die Funktion einer normalen Refinanzierungsstelle zugeschrieben, also nicht nur für Krisensituationen. Er hat damit für ausreichende •   Trendliquidität, also für die reibungslose Abwicklung des normalen Zahlungsverkehrs sowie •   Krisenliquidität, also zur Beeinflussung von run-Situationen, zu sorgen. Diese Vorstellungen eines nationalen lender of last resort können auch international angewendet werden. Wenn Notenbanken die Nachfrage nach Währungsreserven aus ihrem Bestand nicht mehr erfüllen können, besteht der Bedarf an einem internationalen lender of last resort, der Trendliquidität in Form von Gold, Sonderziehungsrechten (Währungsordnung) und Krisenliquidität in Form von Kreditfazilitäten zur Verfügung stellt. Solche Krisensituationen bestehen insb. bei einer umfangreichen, einseitigen Devisennachfrage Devisenspekulation), u.U. mit selbstverstärkendem Effekt. Die Funktion ei nes solchen internationalen lender ot last resort nehmen gegenwärtig, zumindest teilweise, der Internationale Währungsfonds wie auch für die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaften der Europäische Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit EFWZ wahr.               Literatur: Kindleberger; Ch. P., Manias, Parias, and Crashes, New York 1978. Bagehot, W., Lombard Street (London 1873), Homewood, 111. 1962. Haw- trey, R. G., The Art of Central Banking, 2. Aufl., New York 1962.



der - Zentralbank seit Walter BAGEHOT (1873) zugesprochene Funktion, vorübergehend illiquiden, keinesfalls aber insolventen Monetären Finanzinstituten (MFIs) auf deren Nachsuchen unbeschränkten Überbrückungskredit gegen Sicherheiten und Verwarnzinsen einzuräumen. Kraft des Privilegs von Währungsund Notenbanken, Verbindlichkeiten gegen sich selbst zu begründen, die im Rechtsverkehr und Wirtschaftsleben als Zahlungsmittel dienen und somit höchste Liquidität besitzen, können sie Risiken übernehmen, die für andere Gläubiger nicht akzeptabel sind. Eine Besonderheit liegt auch auf seiten der MFIs vor: ihre Sonderstellung beim Zugang zum Zentralbankkredit beruht darauf, dass der momentane verschuldete oder unverschuldete Liquiditätsengpass eines MFI zu einem »run« führen und eine Krise im gesamten System auslösen kann. Denn die kurzfristig abrufbaren Einlagen der Geschäftsbanken sind zwangsläufig immer höher als die liquiden Reserven; einem run wäre daher ohne Beistand der Zentralbank nicht zu begegnen. Unbeschadet des Ausnahmecharakters der Spitzenrefinanzierung sind jedoch ausreichende Sicherheiten Voraussetzung für die Bereitstellung von Zentralbankgeld; das Eintreten der Zentralbank hat folglich in erster Linie den Zweck, wertschmälernde Notverkäufe abzuwenden. Gewöhnlich ist es schwierig, zwischen vorübergehender Illiquidität und Insolvenz zu unterscheiden und moral hazard, d.h. riskantes Verhalten der MFIs auszuschließen, das von vornherein auf den Rückhalt beim lender of last resort baut. Hohe Zinsen wirken nicht unter allen Umständen vorbeugend; vielmehr können sie Geschäftspartner der Zentralbank dazu verleiten, ihrerseits risokofreudigen Kreditnehmern den Vorzug zu geben (adverse selection), um die Refinanzierungskosten abzuwälzen. Illiquidität erhöht unter dieser Voraussetzung die Insolvenzgefahr. Dem Bankmanagement darf folglich, um moral hazard nicht erst aufkommen zu lassen, kein verläßlicher Zugriff auf Zentralbankgeld in Aussicht gestellt werden, statt dessen muss der Währungsbehörde, entgegen der lender-of-last-resort-Idee, Ermessensspielraum belassen bleiben. Das wirft freilich die Frage der Ermessenskontrolle auf. Der scheinbar unbeschränkten Liquidität der Zentralbank sind de facto und de jure durch die Stabilitätsziele der Geldpolitik Grenzen gesetzt. Nicht zuletzt darum ist es angezeigt, eine Schieflage von MFIs durch bankrechtliche Regelungen und Bankenaufsicht von vornherein zu verhüten. Treten dennoch ernsthafte Probleme auf, werden bevorzugt Lösungen im »Verband des Kreditwesens« gesucht, die auf Einlagensicherungen oder auf gemeinschaftliches Einstehen der MFIs, ggf. mit der Zentralbank als primus inter pares, zurückgreifen. Da Zahlungsschwierigkeiten bei Finanzinstituten oft genug mit Konjunktureinbrüchen und krisenhaften Erscheinungen an Devisen-, Aktien- und Rentenmärkten Hand in Hand gehen, sehen sich meist auch die Regierungen, die über die staatliche Bankenaufsicht ohnehin involviert sind, mit Rücksicht auf das Gemeinwohl unter Zugzwang. Nicht selten zahlt dann der Steuerbürger die Zeche, durchaus gebräuchlich sind aber auch ordnungspolitisch bedenkliche Maßnahmen wie Verstaatlichungen. Als lender of last resort im ursprünglichen Sinn von Walter BAGEHOT sind Zentralbanken vorwiegend im regulären Geschäftsverlauf gefordert, wenn unvorhergesehener Bargeldabzug, unerwartet hohe Mindestreserveanforderungen sowie Defizite im Interbankenzahlungsverkehr Untertags- und Übernachtkredit der Zentralbank erfordern und sich die Währungsbehörde in diese Notwendigkeit fügt, weil andernfalls die Stabilität am Geldmarkt, ihrem Hauptoperationsfeld, in Gefahr käme. Bis Ende 1998 erfüllte der Lombardkredit der - Deutschen Bundesbank diese Funktion. Im Europäischen System der Zentralbanken ist die Spitzenrefinanzierungsfazilität im Rahmen der - Ständigen Fazilitäten darauf ausgerichtet.

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