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strategische Handelspolitik

alle wirtschafts- und unternehmenspolitischen Massnahmen, die nationalen Anbietern den Eintritt in internationale Märkte verschaffen bzw. ihre Wettbewerbsposition gegenüber ausländischen Konkurrenten verbessern. Dabei geht es vor allem um Weltmärkte für             entwicklungsstrategisch           wichtige Hochtechnologien, die meist von wenigen Anbietern aus Industrieländern beherrscht werden (z. B. den Weltmarkt für Linienflugzeuge, Kernkraftwerke). Die durch den geringen Wettbewerb überhöhten Preise erlauben den etablierten Anbietern die relativ bequeme Amortisation und Aufrechterhaltung hoher — Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Diese sind aber zugleich die wesentliche Marktzutrittsschranke für neue Wettbewerber und stabilisieren somit die oligopolistischen Marktstrukturen zum Nachteil der Nachfrager. Durch staatliche Übernahme von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und direkte Subventionen usw. will die strategische Handelspolitik nationalen Anbietern den Marktzutritt ermöglichen (z. B. der europäische Airbus). Sie stellt somit eine neuzeitliche Variante des Protektionismus dar. Im Gegensatz zur konservierenden Schutzabsicht des traditionellen Protektionismus ist sie aber auf eine aktive Ausweitung der nationalen Exportmärkte gerichtet. Gegenüber freihandelspolitischen Einwänden wird die strategische Handelspolitik u. a. durch den Hinweis auf ihre wettbewerbsintensivierende und damit preissenkende Wirkung auf den Weltmärkten gerechtfertigt. So bewirkt sie z. B. Preisvorteile für wenig zahlungskräftige Nachfrager aus Entwicklungsländern. Ihre hohen Kosten werden national u. a. durch Berufung auf eine politische Notwendigkeit zur Sicherung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen und zur Erhaltung und Fortentwicklung innovativer Wissenspotentiale gerechtfertigt (Produktzyklustheorie). Unternehmenspolitisch kann auf unvollkommenen Weltmärkten eine gewinnorientierte, strategische Handelspolitik durch gezielte räumliche Marktsegmentierung und räumliche Preisdifferenzierung betrieben werden. Hierzu gehört z. B. die handelsstrategische Anwendung von Selbstbeschränkungsabkommen bei Exporten. Eine mengenmässige Exportbeschränkung lässt im betroffenen Marktsegment die Preise steigen und kompensiert über die entstehende "Rente" zumindest einen Teil der beschränkungsbedingten Umsatzverluste. Freiwerdende Mengen können aber auf unbeschränkte Marktsegmente umgeleitet und abgesetzt werden.    Literatur: Helpman, E./Krugman, P. R., Trade Policy and Market Structure, Cambridge, Mass. 1989.

Maßnahmen zur Förderung und Stärkung heimischer Industrien gegenüber ausländischer Konkurrenz. Moderne Industrien (z.B. im Hochtechnologiebereich) produzieren oftmals unter increasing returns to scale und verhalten sich bei hohen Markteintrittskosten oligopolistisch (Angebotsoligopol, Dyopol). Ziel der strategischen Handelspolitik ist es, inländischen Industrien durch - Subventionen zusätzliche Marktanteile zu Lasten ausländischer Konkurrenten bzw. auf Auslandsmärkten überhaupt Zutritt zu verschaffen. Wegen fallender Opportunitätskosten kann auch die Volkswirtschaft Wohlfahrtsgewinne erzielen, falls die Produktionsausdehnung externe Ersparnisse (Externalitäten) mit sich bringt. Ähnlich anderen Formen des Protektionismus stellt die strategische Handelspolitik jedoch ein Beispiel für eine beggar my neighbour policy dar und kann Gegenmaßnahmen des Auslandes hervorrufen (- Retorsionszoll), die in einen für alle Beteiligten verhängnisvollen Handelskrieg münden können. Unklar bleibt auch, welche Industrien letztlich zu fördern sind, so dass die strategische Handelspolitik wie andere Formen der - Industriepolitik möglicherweise gerade solchen Sektoren Ressourcen entzieht, die langfristig niedrigere komparative Kosten aufweisen. Trotz solcher Unzulänglichkeiten dieser modernen Variante des -p Erziehungszolls genießt die strategische Handelspolitik zunehmend Sympathie bei Politikern; in Japan ist sie bereits wichtiger Bestandteil der Industrie- und Handelspolitik, aber auch die USA und Europa (Deutschland: Airbus) neigen immer mehr dieser für die Entwicklung des Welthandels gefährlichen Politik zu, wie auch entsprechende Formulierungen in den Maastrichter Verträgen zeigen. Literatur: Siebert, H. (1988)

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