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Standardkostenrechnung

Standardkostenrechnung ist ein veralteter Ausdruck für Plankostenrechnung (PKR).

Im Rahmen der flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis verwendetes Kostenrechnungssystem, das mit Festpreisen, die sich üblicherweise bei den bisherigen Materialeinkäufen oder Lohnzahlungen ergeben haben, kalkuliert. Die Standardkosten basieren dabei auf einer angenommenen Normalbeschäftigung.

Die Standardkostenrechnung ist eine Entwicklungsform der Plankostenrechnung, in der sämtliche Leistungsbezüge immer zu standardisierten Sätzen verrechnet werden. Bezüge ab Lager bewertet man immer zum Standard-Einkaufspreis und Leistungen von Kostenstellen immer zum Plankostensatz. Dies hat den großen Vorteil, daß im Soll-Ist-Vergleich Abweichungen, die in vorgelagerten Systemen entstanden sind, nicht auf nachgelagerte Systeme durchschlagen. Damit entspricht man der Forderung der Verantwortlichkeitsrechnung, nämlich nur solche Kosten auszuweisen, die auch beeinflußbar sind.

eine Entwicklungsform der Plankostenrechnung, die sich aus der Normalkostenrechnung entwickelt hat und bei der wie beim Estimated Cost-System auf eine Nachkalkulation verzichtet wird. Die Standardkostenrechnung basiert auf der Vorgabe von Standardkosten je Leistungseinheit; ihnen liegen genaue, nach Kostenstellen unterschiedene Kostenplanungen zugrunde. Hiermit wurde die Kostenrechnung in die betriebliche Planung eingefügt und eine wirksame Kostenkontrolle und Plankalkulation ermöglicht. Die Standardkostenrechnungkann in die folgenden Stufen zerlegt werden: 1. Wahl der Planbeschäftigung, 2. Bildung von Beschäftigungsmaßstäben, 3. Aufbau von Gemeinkostenstandards in den einzelnen Abteilungen, die der Planbeschäftigung entsprechen und 4. laufende Errechnung und Auswertung von Abweichungen. Die ursprüngliche Form der amerikanischen Standardkostenrechnung verwendete nur Standardkostensätze, die auf eine ganz bestimmte Planbeschäftigung abgestimmt waren, also auf Beschäftigungsänderungen nicht reagierten. Man nannte sie deshalb starre Standardkostenrechnung. Im Gegensatz dazu paßt sich die flexible Standardkostenrechnung an die Beschäftigungsschwankungen an, indem die Kostenstellenvorgaben monatlich mit Hilfe von Variatoren an die Istbeschäftigung angepaßt werden (flexible Plankostenrechnung).

Die Standardkostenrechnung ist eine auf der Normalkostenrechnung basierende Form der Plankostenrechnung. Den einzelnen Beschäftigungen werden aufgrund einer Kostenplanung ermittelte Standardkosten vorgegeben.

Form der Plankostenrechnung. Der bei Banken besonders hohe Anteil der Gemeinkosten an den Betriebskosten legt es nahe, statt der Volleine Teilkostenrechnung oder Rechnung mit relativen Einzelkosten durchzuführen. Relative Einzelkosten sind solche, die i. Hinbl. a. eine bestimmte Bezugsgrösse Einzelkostencharakter haben, was jedoch hins. anderer Bezugsgrössen nicht der Fall sein muss. So haben die Kosten der Marktkostenstellen in Bezug auf die einzelne Leistung nahezu völlig Gemeinkostencharakter; relative Einzelkosten der Einzelleistung sind nicht vorfindbar. Demgegenüber lassen sich für eine Leistungsart bzw. einen Leistungsbereich durchaus Einzelkosten verrechnen, und zwar die relativen Einzelkosten der Leistungsart. Als Einzelkosten der Leistungsart dürfen nur Kosten verrechnet werden, die der Leistungsart direkt (d. h. verursachungsgerecht) zugerechnet werden können. Das bedeutet, dass in einer Kostenstellenrechnung auf Basis der relativen Einzelkosten auf die Verrechnung von: 1. Periodengemeinkosten (z. B. Abschreibungen, Risikokosten), 2. Stellengemeinkosten (wenn Kosten durch mehrere Stellen verursacht werden), 3. Umlagekosten (Aufschlüsselung der Kosten der allgemeinen und der Hilfskostenstellen) verzichtet wird. Den Kostenstellen für einzelne Leistungsarten werden nur Stelleneinzelkosten zugerechnet. Eine Aufteilung dieser Kosten auf die Menge der Einzelleistungen - etwa durch Divisionskalkulation - würde jedoch wieder zu Gemeinkosten führen, da ein Teil der Stellenkosten nicht verursachungsgerecht bestimmten Einzelleistungen der Stelle zugerechnet werden könnte und damit bezogen auf bestimmte Leistungen Gemeinkostencharakter aufweisen würde. Ausserdem wird auf Grund der Problematik der Proportionalisierung fixer Kosten das eigentliche Problem nicht gelöst. Die Eliminierung des Einflusses der Beschäftigungsschwankungen wird dadurch versucht, dass die Einzelkosten der Kostenstelle der Maximalkapazität des Leistungsbereichs, gemessen in Arbeitszeiteinheiten je Periode, gegenübergestellt werden. Durch Division ergibt sich der Einzelkostenzeitfaktor. Sind mehrere Kostenstellen an der Erstellung der Marktleistung beteiligt, muss die zeitliche Beanspruchung der beteiligten Kostenstellen durch die Erstellung einer Einzelleistung ermittelt werden. Durch Normierung des Beschäftigungsgrades der Kostenstelle sowie durch die analytische Ermittlung des Arbeitszeitbedarfs je Leistungseinheit in einzelnen Kostenstellen werden die so ermittelten Standardkosten dem Anspruch einer wirkungsgemässen Zurechnung angenähert. Die Ermittlung der Standardbearbeitungszeit (Standardzeitfaktor) dürfte jedoch problemlos nur für einfach strukturierte Arbeitsabläufe, die in grosser Zahl regelmässig und gleichartig wiederkehren, gelingen, etwa Abwicklungstätigkeiten im Zahlungsverkehr, Buchungsvorgänge o.Ä. Bei komplexen Arbeitsvorgängen wird ihre Zerlegung in standardisierte Einzelvorrichtungen, für die Zeitstudien angestellt werden können, nur schwer gelingen. Bei einer Vielzahl von Verrichtungen bei der Leistungserstellung von Bankleistungen ist die Voraussetzung einer grossen Zahl gleichartig wiederkehrender Verrichtungen nur unzulänglich gegeben. Die Einführung der Standardbeschäftigung in die Rechnung eliminiert zwar den Einfluss von Beschäftigungsänderungen; dennoch erfolgt auch hier eine Proportionalisierung von Fixkosten, für die allerdings angenommen ist, dass sie keine Leerkosten enthalten.

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