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Währungsoption

(Devisenoption) Recht, innerhalb oder am Ende eines bestimmten Zeitraums zu einem vorher festgelegten Preis (Basispreis) einen bestimmten Betrag an Devisen zu kaufen (Calloption) oder zu verkaufen (Putoption). Dieses Recht verpflichtet nicht den Optionskäufer, die Option auszuüben, wohl aber den Verkäufer (Stillhalter), jederzeit zur Erfüllung des Vertrages bereit zu sein (Optionsgeschäft). Der Stillhalter erhält dafür einmalig eine Prämie. Der Wert einer Option, der sich aus den mathematischen Modellen zur Optionspreisbildung ergibt, bestimmt sich im wesentlichen aus dem Basispreis, dem Devisenkassa- und -terminkurs, der erwarteten Volatilität des Wechselkurses und der Dauer der Optionsfrist. Währungsoptionen sind für alle wichtigen Wechselkurse verfügbar, wobei Optionen auf US-Dollar bei weitem überwiegen. Sie werden entweder hinsichtlich Volumen, Optionsfrist und Basispreis standardisiert an Terminbörsen oder individuell ausgestaltet im ausserbörslichen Handel von Banken und Finanzinstituten angeboten. Insb. in Deutschland werden Währungsoptionen auch in Wertpapieren (Währungsoptionsschein) verbrieft. An einigen Terminbörsen werden Optionen auf Währungsterminkontrakte (Finanzterminkontrakt) gehandelt. Devisenoptionen weisen gegenüber herkömmlichen Transaktionen am Devisenterminmarkt Vorteile auf. Zum einen schützen sie den Käufer durch ihr asymmetrisches Risikoprofil nur gegen das Risiko einer ungünstigen Wechselkursentwicklung. Im Rahmen einer Hedgingstrategie wird ein Optionskäufer eine Calloption bei einem sinkenden, eine Putoption bei einem steigenden Wechselkurs verfallen lassen und statt dessen ein Kassageschäft zu günstigeren Kursen abschliessen. Optionskäufer, die Devisenspekulation betreiben, gehen demgegenüber beim Kauf einer Calloption von einem steigenden, beim Kauf einer Putoption von einem fallenden Wechselkurs aus. Für Stillhalter gelten die umgekehrten Zusammenhänge.               Literatur: Shah, S., The Market in Currency Options, in: Bank auf England Quarterly Bulletin (1989), S. 235 ff. Wermuth, D.I0chynski, W., Strategien an den Devisenmärkten, 3. Aufl., Wiesbaden 1987.

Option

1. Auch: Fremdwährungs-, Currency-, Devisenoption, Option auf Währungsbeträge. Art der Finanzoptionen. Überwiegend als Währungskassaoption. Während traditionelle Devisentermingeschäfte und - futures unbedingte Termingeschäfte sind, weil sie eine Verpflichtung zur Erfüllung für beide Vertragsparteien beinhalten, sind Währungsoptionen bedingte Termingeschäfte. Sie räumen dem Käufer der Option gegen Zahlung einer Prämie das Recht ein, innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder zu einem vereinbarten Fälligkeitstermin einen bestimmten Fremdwährungsbetrag zu einem ex ante vereinbarten Preis (Basispreis, Exercise-, Strikeprice) zu kaufen – im Fall einer Kaufoption (Call [-option]) – oder zu verkaufen – im Fall einer Verkaufsoption (Put [-option]). Für das Optionsrecht zahlt der Käufer dem Verkäufereinen Preis (Optionsprämie, -preis), die Letzterer unabhängig davon erhält, ob es zur Optionsausübung kommt oder nicht. Das Optionsrecht kann entweder jederzeit bis zum Verfalltermin der Option (amerikanische, Americanstyle-Option) oder nur zu einem bestimmten Tag der Endfälligkeit (europäische, Europeanstyle-Option) ausgeübt werden. Dafür verpflichtet sich der Optionsverkäufer (Stillhalter, Writer), den betr. Währungsbetrag bereitzustellen oder zu übernehmen, falls vom Käufer gewünscht. Das Charakteristikum dieser Geschäfte besteht in dem erwähnten Wahlrecht des Optionsinhabers hins. der Ausübung des Optionsrechts: Er hat das Recht, aber nicht die Verpflichtung, die eingeräumte Option auszuüben und die Devisen vom Stillhalter zu kaufen oder an den Stillhalter zu verkaufen. Ist die Entwicklung des Kassakurses im Vergleich zum vereinbarten Basispreis günstig für ihn, verzichtet er auf Erfüllung, andernfalls übt er sie aus, bzw.: Verändert sich der Wechselkurs in einer anderen als der erwarteten Weise, hat der Optionskäufer die Möglichkeit, die Option nicht auszuüben und den Devisenbetrag über den Kassamarkt zu den dann besseren Konditionen zu kaufen bzw. dort zu verkaufen. Für den Inhaber einer Option besteht der Vorzug der Optionsgeschäfte gegenüber Termingeschäften und Currencyfutures darin, dass sie zwar gleichfalls das Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung limitieren, dabei jedoch zugleich auch Gewinnmöglichkeiten aus einer günstigen Kursentwicklung aufrechterhalten. Der Käufer einer Währungsoption sichert sich somit gegen Währungsrisiken ab, ohne dass er auf die Vorzüge aus einer Kursentwicklung verzichten muss, die für ihn günstig ist. Er verzichtet dann aufsein Optionsrecht – sein Verlust beschränkt sich auf den gezahlten Optionspreis – und die Option verfallen lassen, wenn der Markt bei Fälligkeit günstigere Kassakurse bietet. Bei spekulativ eingesetzten Währungsoptionen wird mit geringem Kapitaleinsatz und bei begrenztem Risiko auf die Wertsteigerung oder -minderung einer Valuta spekuliert. Währungsoptionen können als Kurssicherungsinstrumente eingesetzt werden, wo in Fremdwährungen denominierte Forderungen und Verbindlichkeiten den Risiken aus Wechselkursänderungen ausgesetzt sind. Gegenüber herkömmlichen Kurssicherungsinstrumenten wie Devisentermingeschäften oder vergleichbaren Währungsfutures haben Währungsoptionen den Vorteil, dass mit ihnen für den Käufer keine Erfüllungsverpflichtung verbunden ist. Aus der Einseitigkeit der Verpflichtung aus dem Geschäft für den Stillhalter, der das Optionsrecht des Inhabers gegenüber steht, resultiert die fürOptionen charakteristische asymmetrische Gewinn- und Verlustverteilung. Der Inhaber einer Währungsoption, die in standardisierter Form an Terminbörsen oder mit individueller Ausgestaltung im OTC-Geschäft gehandelt wird, kann die Partizipation an einer für ihn günstigen oder sein Risiko aus anderen Geschäften vermindernden Wechselkursentwicklung sichern, ohne die Wirkungen einer gegenläufigen Kursentwicklung tragen zu müssen. Der Stillhalter kann dagegen als Erfolg aus dem Optionsgeschäft max. die empfangene Optionsprämie vereinnahmen, seine Verluste können jedoch darüber hinausgehen.Wie bei allen Finanzoptionen wird auch bei Währungsoptionen zwischen börsenfreien Optionen (OTC-, Over-the-CounterOptions) und börsengehandelten Optionen ([Exchange-] Tradedoptions) unterschieden. Der börsenmässige Handel hat sich als Konkurrent des Interbanken-Devisenterminmarkts etabliert. Solche Währungsoptionen bieten beim Nachteil der starken Standardisierung der Kontrakte u. a. in Bezug auf Volumina und die zumeist eher kurzfristigen Laufzeiten — im Vergleich zum traditionellen Devisenterminmarkt — die Vorteile der niedrigeren Abschlussbeträge und der hohen Marktliquidität. Eine börsenfreie Währungsoption ist eine Vereinbarung mit individueller Ausgestaltung zwischen meist einer Bank als Stillhalter bzw. Optionsverkäufer und einem Kunden als -käufer. Die Bank garantiert dem Kunden die Bereitstellung oder Übernahme eines determinierten Währungsbetrags zu fest vereinbartem Kurs. Die Basispreise orientieren sich an aktuellen Kassa- bzw. Terminkursen. Die Bank eröffnet als Optionsverkäufer ihrem Kunden analog zur Glattstellungsmöglichkeit bei börsengehandelten Kontrakten i. d. R. eine Rückverkaufsfazilität. Macht der Kunde davon Gebrauch, kann er die Option zu dem dann gültigen Marktpreis während ihrer Laufzeit an die Bank zurückverkaufen. Der Kunde zahlt der Bank bei Abschluss der Transaktion eine nicht rückerstattungsfähige Prämie bzw. einen Optionspreis, der in % des Basispreises oder des Handelsbetrags ausgedrückt wird. Die Optionspreishöhe wird durch den der Absicherung zu Grunde liegenden Basispreis und die Einflussfaktoren determiniert, auf denen die Optionspreisbildung basiert. Bei börsennotierten Währungsoptionen unterscheidet man zwischen Currencycashoptions, die auf einem effektiven Währungsbetrag basieren, d. h. der Verkäufer der Titel verpflichtet sich, bei Ausübung der Option durch den Optionskäufer einen Währungsbetrag zu liefern oder abzunehmen, und den Currencyfuturesoptions, die auf Währungsfutures basieren, d. h. der Verkäufer verpflichtet sich zur Bereitstellung bzw. Übernahme von Futures. Börsengehandelte Währungsoptionen werden vor ihrem Auslauftermin durch Gegengeschäfte liquidiert, um entweder einen erzielten Wertzuwachs zu realisieren oder Verluste zu begrenzen. Je nachdem, ob die Kontrakte in US$ oder in einer Fremdwährung denominiert sind, erfolgt die Quotierung der Basispreise und Prämien in Dollar (Americanquotation) oder der jeweiligen Gegenvaluta (European-quotation). Bei Americanquotation werden Basispreise und Prämien in Dollareinheiten pro € quotiert. Bei den — selteneren — Europeanterms erfolgt die Quotierung in Währungseinheiten — z. B. € — pro Dollar. 2. Vertraglich begründetes Recht eines Gläubigers, vorn Schuldner die Tilgung und/oder Verzinsung eines Kredits ausser in der Kreditgewährung auch in einer bestimmten anderen Währung oder in einer von mehreren anderen Währungen zu verlangen (Optionswährungen). Für sie werden Umrechnungskurse vertraglich festgelegt. Gewöhnlich werden dafür die Devisenkurse, die für diese Währungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten, verwendet. Meist wird vereinbart, dass der Gläubiger das Optionsrecht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Fälligkeitstermin ausüben muss. Bei bestimmten internationalen Anleihen und Grosskrediten verwendet: als die dem Anleihe-bzw. Grosskreditschuldner zustehende Möglichkeit, den Anleihe- bzw. Kreditbetrag in einer von mehreren oder in verschiedenen Währungen abzurufen. Die Kurssicherungswirkung der Optionsvereinbarung ergibt sich daraus, dass der Gläubiger die Möglichkeit hat, die Zahlung in der Optionswährung zu fordern, die sich relativ zu den anderen am wenigsten abgeschwächt bzw. am stärksten gefestigt hat. Besonders wichtig ist aus der Sicht des Gläubigers, dass seine eigene Landeswährung zu den Optionswährungen gehört, da andernfalls Kursverluste nicht mit Sicherheit verhindert werden. 3. I. Zusammenh. m. der internationalen Schuldenkrise Technik des Währungswechsels bei Umschuldungen bzw. der Währungsdenominierung bei Neukrediten, wodurch eine Streuung der Schulden nach Währungen eintritt. Folge ist meist eine Verringerung des Zinsendienstes. Bei entspr. Währungsmanagement des Schuldnerlandes können Wechselkursrisiken minimiert werden.

(Currency Options), siehe   Devisenoptionen.

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