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Beruf

1.  Auf Dauer angelegte, die Arbeitskraft und Arbeitszeit überwiegend in Anspruch nehmende, bezahlte Betätigung, die der Schaffung oder Erhaltung einer Lebensgrundlage dient, dabei wirtschaftlich sinnvoll ist und einen Beitrag zur gesellschaftlichen Gesamtleistung erbringt. Nach Art. 12 GG haben alle Deutschen das Recht, den Beruf frei zu wählen (Berufsfreiheit), ohne dass damit gewährleistet wird, dass jeder in jedem gewünschten Beruf auch eine Möglichkeit zum Tätigwerden erhält. Freie Berufe sind eine besondere Gruppe, die nicht als Gewerbe angesehen werden (z. B. Arzt, Architekt, Künstler, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer). 2.  In der Arbeitssoziologie bezeichnet Beruf die Spezialisierung und Kombination von Leistungen einer Person, die für diese die Grundlage für eine kontinuierliche Versor- gungs- und Erwerbschance ist (Max Weber). Historisch gilt, dass im Zuge fortschreitender funktioneller Differenzierung zunehmend auch soziale Positionen und Funktionen aus der Verwandtschaftsgruppe und damit dem Haushalt herausgenommen und beruflich organisiert werden. Fragestellungen der Berufssoziologie sind insofern die Entwicklung von Berufen, die Änderung von Berufsstrukturen unter dem Einfluss des sozialen, ökonomischen und technologischen Wandels, Zugang zu Berufspositionen, die Verknüpfung des Berufs mit sozialem Status, Aspekte der Professionalisierung und der Berufsverbände sowie die berufliche Sozialisation auf dem Hintergrund neuer Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.   Literatur: Hörning, K. H.IKnicker, Th., Soziologie des Berufs, Hamburg 1981.

auf Erwerb gerichtete, besondere Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Erfahrung erfordernde und in einer typischen Kombination zusammenfließende Arbeitsverrichtungen, durch die der einzelne an der Leistung der Gesamtheit im Rahmen der Volkswirtschaft mitschafft, und die i.d.R. auch die Lebensgrundlage für ihn und seine nicht berufstätigen Angehörigen bilden (Statistisches Bundesamt). Die Definition des Berufes als »Erfüllung einer sittlichen Lebensaufgabe« oder als »gottgewollte innerweltliche Pflichterfüllung« (Max WEBER) findet angesichts der wachsenden Bedeutung der mechanisierten Industriearbeit zunehmend Widerspruch. Die bei neueren Definitionen starke Betonung des Ökonomischen berücksichtigt die Tatsache, dass der Erwerbsgedanke und die wirtschaftliche Sicherheit bei der beruflichen Entscheidung mehr oder minder stark im Vordergrund stehen. Trotz des gewandelten Begriffsinhaltes bleibt als wesentliches Unterscheidungsmerkmal gegenüber den Begriffen »Arbeit« und »Job« die mit dem Berufsbegriff charakterisierte besondere Bindung des Menschen an seine Arbeit gewahrt (anthropologischer Bezug des Berufsbegriffes). So umfaßt Arbeit auch Tatbestände, die nicht Beruf sind, z.B. Zwangsarbeit und Gelegenheitsarbeit. Ebenso ist der Beruf nicht mit bloßem Streben nach maximaler materieller Leistungsvergütung im Sinne des Job-Denkens gleichzusetzen. Entsprechend der Berufsdefinition des Statistischen Bundesamtes grenzt die für die Berufsstatistik wichtige Klassifizierung der Berufe (Ausgabe 1975) die einzelnen Berufe nach Maßgabe der ausgeübten Tätigkeit ab, wobei Arbeitsaufgabe, Arbeitsgegenstand, Arbeitsmittel und Arbeitsverrichtung die Kriterien für die Abgrenzung liefern. Dieses Verfahren entspricht den Empfehlungen des Internationalen Arbeitsamtes für die Entwicklung nationaler Berufssystematiken.

Nach Max Weber ist Beruf Grundlage für eine kontinuierliche Versorgungs- und Erwerbs­chance. Darüber hinaus gilt er als Voraussetzung und Rechtfertigung eines sozialen Status. Letzt­lich ist Beruf danach ein “Sich-Berufen-Fühlen” für eine Aufgabe oder einen Aufgabenbereich. Lernen bedeutet in diesem Zusammenhang die Internalisierung von Arbeitsstrukturen, die dem technischen Wandel unterliegen.
Faßt man Arbeit als Führung auf, so wird neben hoher Sachkompetenz im Zuge sozialen Wan­dels auch eine erhöhte Verantwortung für die Mit­arbeiter gefordert. Ein so verstandener Beruf ist die Lebensbestätigung eines Menschen als Per­son im Dienste eines Gemeinschaftszwecks. Kerschensteiner bezeichnete die Berufsbildung als das “Tor zur Menschenbildung”. Demnach dient individuelle Leistungsfähigkeit, die an Aus­bildung, Prüfungen oder Erfolgen gemessen wird, als Qualifikationsnachweis zum Eintritt in vorhandene Berufspositionen. Persönlichkeit entsteht jedoch mit der Verinnerlichung geltender Werte und berücksichtigt auch die Belange anderer mitarbeitender Menschen.
uer rascne Iecnnoiogiscne rortscnnu nai aas überlieferte Berufsgefüge der Industriegesell­schaft in Bewegung gebracht. Die Arbeitsprozes­se der industriellen Produktion unterliegen dem technischen Wandel. Überkommene Tätigkeiten verlieren zunehmend an Bedeutung, neue Berufe entstehen in wachsender Zahl.
Arbeitsteilung, weitgehende Spezialisierung, unübersichtliche Arbeitsabläufe in den modernen Leistungsprozessen bedeuten eine fast beliebige Auswechselbarkeit des arbeitenden Menschen als Funktionsträger sowie die Abnahme von Ar­beitsethos, Minderung beruflichen Bewußtseins und den Abbau beruflicher Solidarität der arbei­tenden Menschen.
Der Pluralismus der Industriegesellschaft stellt den Berufsbegriff als Ordnungselement gesell­schaftlichen Lebens in Frage. Die Mehrheit der Menschen sieht berufliche Arbeit zwar nach wie vor als unerläßlich für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit an, die ausschließliche Erfüllung und den Sinn ihres Lebens erkennen sie hierin nicht mehr. Fortschreitende Bürokratisierung, die Zunahme gesetzlicher Vorschriften, prozessuale Umschichtungen, fortwährendes Lernen, Klagen über Stress und Leistungsdruck zeigen an, dass der Einfluss und die Gestaltungsmöglichkei­ten einzelner immer mehr schwinden und die Wertschätzung von Beruf und Arbeit immer wei­ter abnimmt.
Weite Teile der Arbeitnehmerschaft neigen zu ei­ner eher instrumentellen Auffassung von Arbeit. Abgesehen von einer Verlagerung der Wertprio­ritäten vieler Menschen in den privaten Bereich, wird berufliche Arbeit häufig als Mittel angese­hen, das einzig den persönlichen Lebensunter­halt und persönliche Bedürfnisse befriedigt. Psy­chologen sprechen von einer Vertragsauffassung des Lebens, der höhere Ideen weichen mußten und die sich als Bilanzierung des Gebens und Nehmens in allen Bevölkerungsschichten und al­len Altersgruppen feststellen läßt.
Managementlehre und industrielle Praxis versu­chen gleichermaßen, Arbeitsrestriktionen mit Formen der Arbeitsvergrößerung (Job enlargement) und               Arbeitsanreicherung (Job enrichment) zu begegnen.

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