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Währungsunion

Zusammenschluss souveräner Staaten mit vorher unterschiedlichen -Währungen zu einem einheitlichen Währungsgebiet. Kennzeichen dieses Währungsgebietes ist die Existenz einer einzigen Währung. Der gleiche Effekt für den Güter- und Kapitalverkehr liesse sich prinzipiell auch dadurch erzielen, dass man, bei Existenz mehrerer Währungen, unwiderruflich feste Paritäten ohne Bandbreiten vereinbart und völlige Konvertibilität gewährleistet. Für eine Währungsunion ist die einheitliche Geld- und Währungspolitik tragendes Element; diese muss sich in der Schaffung einer zentralen geldpolitischen Instanz niederschlagen. Die Alternative, die jeweils autonomen Geldpolitiken zu harmonisieren, birgt, speziell aufgrund der Präferenz nationaler Faktoren in Konfliktsituationen, die Gefahr des Auseinanderfallens der Währungsunion in sich. Überlegungen bezüglich der Gründung einer Währungsunion betreffen vor allem drei Bereiche: ·    die Abgrenzung des optimalen Währungsgebietes, ·    die Analyse der Vor- und Nachteile von Währungsunionen und ·    die wirtschaftspolitische Realisierung, wobei die institutionelle und instrumentelle Ausgestaltung im Vordergrund steht. Neben der Reduzierung der Transaktionskosten (Kosten des Geldwechsels) und der effizienteren Kapitalallokation aufgrund der völligen Freizügigkeit des Kapitals werden mit der Verminderung des Wechselkursrisikos und des damit stimulierten Handels- und Kapitalverkehrs vorteilhafte Faktoren angesprochen. Andererseits führt eine Währungsunion zu einem Verlust an Autonomie der jeweiligen nationalen wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger, der dann als Nachteil anzusehen wäre, wenn dadurch nationale Ziele gefährdet werden. In der —Europäischen Gemeinschaft wurde seit Ende der 60er Jahre die Gründung einer Währungsunion diskutiert (Werner-Bericht); sie wird in Gestalt der Europäischen Währungsunion (EWU) noch in den 90er Jahren realisiert.  Literatur: Feldsieper, M., Währungsunionen, in: HdWW, Bd. 8, Stuttgart u. a. 1980, S. 546 ff.

Eine Währungsunion stellt im Grunde genommen kein Währungssystem im engeren Sinne dar, da eine Währung für mehrere Staaten existiert. Zur Verwirklichung einer Währungsunion müssen verschiedene Währungen zusammengeführt werden, woraus sich ökonomische Auswirkungen für die betroffenen Staaten — sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis — ergeben. Für die nationalen Wirtschaftspolitiken ändern sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. So muss beispielsweise die Pufferfunktion des Wechselkurses (durch Auf- oder Abwertung) bei Veränderungen der außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen von anderen ökonomischen Funktionen übernommen werden.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Ein fester, unveränderlicher Wechselkurse ohne Bandbreiten zwischen den Mitgliedsstaaten, mit dem Ziel der Ablösung der nationalen Währungen durch eine Einheitswährung.

Siehe auch: Euro; Integrationsabkommen; Kooperations- und Integrationsjor-men; Maastrichter Abkommen

gemäss Definition des WERNER-Berichts charakterisiert durch a) absolut - feste Wechselkurse zwischen den Mitgliedswährungen oder deren Substitution durch eine gemeinsame Währung; b) vollständige und irreversible Konvertibilität der beteiligten Währungen; c) Fehlen aller Kapitalverkehrskontrollen innerhalb des gemeinsamen Währungsraums. Problematisch ist dabei, dass sich die Kriterien b) und c) weitgehend decken. Außerdem wird nicht deutlich, dass eine einheitliche - Geldpolitik durch ein gemeinschaftliches System von Zentralbanken ein weiteres konstitutives Merkmal einer Währungsunion darstellt. Die Vorteile einer Währungsunion werden v.a. auf der mikroökonomischen Ebene gesehen. Die gemeinsame Währung reduziert die Transaktion- und Informationskosten, die für die Privaten in einer Welt mit unabhängigen nationalen Währungen bestehen. Dabei wird häufig übersehen, dass eine Währungsunion auch wichtige makroökonomische Vorteile aufweisen kann: Sie vermeidet die Schocks auf nationale Volkswirtschaften, die sich aufgrund von spekulativen Attacken durch die Devisenmärkte ergeben können. Die Beteiligung an einer Währungsunion kann außerdem die Glaubwürdigkeit der Geldpolitik eines Landes erhöhen, da damit der Einfluss einer nationalen Regierung auf die Geldpolitik erheblich reduziert wird. Bei stark integrierten Finanzmärkten kann eine Währungsunion überdies die Effizienz der Geldpolitik erhöhen: eine Steuerung der aggregierten Geldmenge des Währungsraums ist dann der nationalen Geldmengenpolitik überlegen. Für die nationale Fiskalpolitik kann eine Währungsunion einen disziplinierenden Effekt ausüben, wenn die Verfassung des gemeinsamen Notenbanksystems ein Verbot der Finanzierung von öffentlichen Defiziten enthält. Die Nachteile einer Währungsunion werden v.a. mit der Theorie des optimalen Währungsraums begründet. Diese keynesianisch orientierte Theorie hält nominelle Wechselkursanpassungen für erforderlich, wenn länderspezifische asymmetrische Schocks auftreten. Aufgrund einer Inflexibilität der Nominallöhne nach unten könnten solche Schocks nur dann ohne Beschäftigungseinbußen aufgefangen werden, wenn der nominelle Wechselkurs angepaßt werde. Entscheidend für diese Argumentation ist die Annahme, dass die Arbeitnehmer der -9 Geldillusion unterliegen. Die Intensität solcher asymmetrischer Schocks hängt wesentlich vom Grad der Diversifikation der nationalen Produktionsstrukturen ab. Ihr negativer Einfluss auf die Beschäftigung kann gemindert werden, wenn der Produktionsfaktor Arbeit innerhalb des Währungsraums mobil ist. Strittig ist, inwieweit eine Währungsunion auch eine Integration in anderen Politikfeldern erfordert. Häufig wird eine politische Union als Voraussetzung für die Währungsunion gefordert. Aus ökonomischer Sicht gibt es hierfür jedoch keine zwingenden Gründe. Die Supranationalität der Geldpolitik in einer Währungsunion ist vielmehr eine wichtige Stütze für die geldpolitische Autonomie eines gemeinsamen Notenbanksystems. Auch eine Integration auf dem Feld der Lohnpolitik würde sich als nachteilig für die Effizienz der Geldpolitik in einer Währungsunion erweisen, da dies den stabilitätsfördemden Wettbewerb zwischen den Tarifpartnern der einzelnen Länder unterbinden würde. In der Debatte über die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion wurde außerdem erörtert, ob eine Währungsunion auch eine Integration im Bereich der Fiskalpolitik bedinge. Dies wurde damit begründet, dass die mit dem Übergang zu einer gemeinsamen Währung wichtige Sanktionen für eine exzessive Haushaltspolitik entfallen (Abwertung der heimischen Währung, Anstieg des inländischen Zinsniveaus). Um die damit verbundenen Extemalitäten zu verhindern, ist es jedoch ausreichend, dass die Verfassung der Währungsunion, neben dem Verbot der Zentralbankfinanzierung öffentlicher Defizite, eine Vorschrift enthält, die ein Einstehen einzelner Mitgliedsländer für die Schulden eines anderen Teilnehmerlandes explizit ausschließt. In der Realität gibt es vergleichsweise wenige Beispiele für Währungsunionen. In West- und Zentralafrika haben sich die früher zu Frankreich gehörenden Länder zur CFA-Zone (»Communaute Financiere Africaine«) zusammengeschlossen, die den CFA-Franc als gemeinsame Währung verwendet. Der CFA-France hat einen festen Wechselkurs zum französischen Franc (Franc-Zone). Die Zone setzt sich aus zwei Währungsunionen zusammen (Westafrikanische Währungsunion, Zentralafrikanische Währungsunion), die jeweils über eine eigene Zentralbank verfügen. Belgien und Luxemburg bilden schon seit 1965 eine Währungsunion, bei der der belgische und luxemburgische Franc mit einem absolut festen Wechselkurs aneinandergekettet sind. Vom 1.7.1990 bis 3.10.1990 bestand zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Währungsunion. Hier übernahm die DM alle Geldfunktionen im Osten; sämtliche geldpolitischen Kompetenzen wurden der Deutschen Bundesbank übertragen (deutsch-deutsche Währungsunion). Am 1.1.1999 begann die Europäische Währungsunion mit dem Euro als gemeinsamer Währung für 11 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Geldpolitik wird von der Europäischen Zentralbank und dem System der Europäischen Zentralbanken wahrgenommen. Der Übergang zur Gemeinschaftswährung wurde am 1.1.1990 mit der
1. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währung-union eingeleitet. Von den EU-Staaten, die nicht an der Währungsunion teilnehmen, haben Dänemark und Griechenland eine Anbindung ihrer Währung an den Euro im Rahmen des Europäischen Wechselkursmechnismus (WKM II) vorgenommen. Literatur: EG-Konunission (1990). Bhatia, R.J. (1985)

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