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Dokumente im Außenhandel (Handelspapiere)

dienen im grenzüberschreitenden Handel als Nachweis über die Lieferung der Ware durch den Exporteur, da bei diesen Geschäften die Ware zunächst nicht dem Importeur, sondern dem Transportunternehmen gegen den Versand beweisende Unterlagen, ergänzt durch weitere Papiere, übergeben wird. Diese informieren den Importeur oft erst dann umfassend über die Ware und ermöglichen ihm erst jetzt die Übernahme. Rechtlich sind Dokumente:
- Beweisurkunden
(wie Handelsrechnungen, Frachtbriefe, Spediteur- und Postbescheinigungen);
Legitimationsurkunden (wie Versicherungspolicen bzw. Versicherungszertifikate);
Wertpapiere in Form von Orderpapieren, Konnossementen, Ladescheine, Lagerscheine, Versicherungspolicen bzw. Versicherungszertifikate.
Bei den Handelspapieren werden unterschieden:
- Transport- und Lagerdokumente, unter denen wiederum zwischen
Traditionspapieren (Präsentationspapieren), wie Konnossemente, Ladescheine, Orderlagerscheine, und Nichttraditionspapieren, wie Frachtbriefdoppel, CMR-Frachtbriefe, Luftfrachtbriefe, Posteinlieferungsscheine, Postversandbescheinigungen, Speditionsdokument, Forwarding Agent’s Certificate of Receipt (FCR), Forwarding Agent’s Certificate of Transport (FCT)(Präsentationspapiere), Namenslagerscheine u.a.unterschieden wird;
Versicherungsdokumente, unterschieden zwischen Einzelpolice-und Generalpolice-Zertifikaten;
Handelsrechnungen;
- andere Dokumente, wie zum Beispiel
Packliste
Aufmaßliste
Gewichtsbescheinigungen
Qualitätszeugnisse
Analysezertifikate
Werksatteste
Gesundheitszeugnisse
Zollfaktura
Konsulatsfaktura
Ursprungszeugnisse Neben der vorgenannten Klassifizierung wird bei speziellen Bankprodukten im Außenhandel wie Inkasso und Akkreditiv noch wie folgt unterschieden:
D/P (Documents against Payment) Dokumente gegen Bezahlung seltener auch D/C (Documents against Cash)
D/A (Documents against Acceptance) Dokumente gegen Akzept
Im Rahmen eines Dokumenten-Ak-kreditivs gewinnen die Dokumente eine besondere Bedeutung (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumen-ten-Akkreditive, ERA 500).

Im Außenhandel übergibt der Exporteur i. d. R. die Ware nicht direkt an den Importeur. Vielmehr werden Dritte mit der Durchführung des Transports, der Versicherung und Übergabe der Ware sowie der Empfangnahme/Zahlung des Kaufpreises beauftragt. Zur ordnungs- und vertragsgemäßen Abwicklung dieser Außenhandelsgeschäfte wird eine Reihe von Dokumenten verwendet. Diese lassen sich unterschiedlich klassifizieren. I. In zivilrechtlicher Hinsicht: A. Wertpapiere in Form von Orderpapieren, wie Konnossemente, Ladescheine, Lagerscheine, Versicherungspolicen (s. Transportversicherungspolice). B. Legitimationspapiere, wie Versicherungspolicen und Versicherungszertifikate (s. Transportversicherungspolice und Transportversicherungszertifikat). C. Beweisurkunden, wie Handelsrechnungen, Internationale Spediteurbescheinigungen, Frachtbriefe, Posteinlieferungsschein u. a. II. In der Außenhandelspraxis: A. Kaufmännische Dokumente:
1. Handelsdokumente: a. Warenbegleitdokumente, wie Analysezertifikate, Inspektionszertifikate, Wiegezertifikate, Packlisten, Gesundheitszertifikate, Handelsrechnungen, legalisierte Handelsrechnungen, Konsulatsfakturen, Zollfakturen. b. Versanddokumente im Straßenfrachtverkehr (CMR-Frachtbrief, Frachtbrief, Frachtbriefdoppel), im Eisenbahnverkehr (CIM-Frachtbrief, EVO-Frachtbrief), im Luftfrachtverkehr (Luftfrachtbrief) und im Seefrachtverkehr (Konnossemente, Kai-Receipt, Mate\'s receipt).
2. Verladedokumente, wie Ladeschein, Internationale Spediteur-Übernahmebescheinigung, Posteinlieferungsschein.
3. Lagerdokumente, wie Lagerscheine (als Orderlagerscheine oder Namenslagerscheine).
4. Versicherungsdokumente, wie Transportversicherungspolice (als Einzelpolice oder Generalpolice) und Transportversicherungszertifikat.
5. Zahlungsdokumente, wie Wechsel, Scheck, Akkreditiv, Dokumentenakkreditiv. B. Außenwirtschaftsrechtliche Dokumente:
1. Exportdokumente wie Ausfuhranmeldung, Ausfuhrerklärung (AE), Ausfuhrgenehmigung, Ausfuhrkontrollmeldung (AKM), Ausfuhrlizenz, Endverbleibserklärung (EVE), Internationale Einfuhrbescheinigung (IEB), Negativbescheinigung, Versandanmeldung, Wareneingangsbescheinigung (WEB), Qualitätszeugnis.
2. Importdokumente wie Zollanmeldung (Zollantrag), Einfuhranmeldung, Einfuhrgenehmigung, Einfuhrkontrollmeldung (EKM), Einfuhrerklärung (EE), Einfuhrlizenz, Internationale Einfuhrbescheinigung (IEB), Ursprungszeugnis (U), Ursprungserklärung (UE), Qualitätszeugnis, Wareneingangsbescheinigung (WEB). C. Zollrechtliche Dokumente: Einheitspapier, Carnet ATA, Carnet TIR, Ruckwarenerklärung, Zollkontingentschein.

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