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Venture Capital

(engl. Abenteuer-Kapital),Risikokapital, Venture Capital ist die englische Bezeichnung für Wagniskapital. Darunter versteht man Beteiligungskapital für wachstumsträchtige, eher kleine und mittelständische Unternehmen, die in innovative Technologien, wie z. B. Umweltschutz oder Computersysteme investieren. Häufig findet in diesem Zusammenhang eine Venture Capital-Finanzierung mit begleitender Managementberatung statt.
Es ist eine in den USA bereits sehr gebräuchliche und in Europa sich erst entwickelnde Form der Beteiligungsfinanzierung an wachstumsstarken Unternehmen, denen in der Regel Kreditsicherheiten wie beispielsweise Immobilien oder andere Vermögensgegenstände noch fehlen.

risikotragendes Kapital, das besonders genutzt wird zur Finanzierung
1. innovativer Projekte,
2. von Unternehmensgründungen,
3. der Erweiterung von Produktions- und Vertriebssystemen und
4. von Management-Buyouts. Venture capital steht dem Unternehmen i. d. R. zeitlich begrenzt und meist verbunden mit einer unternehmerischen Beratung zur Verfügung. Mittel werden durch Venture-capital-Gesellschaften meist in Form von Eigenkapital übergeben, dadurch keine Beleihung von Sicherheiten erforderlich.

Mangels Venture Capital seitens der Banken wurde in Deutschland 1997 der Neue Markt eingerichtet, über den sich innovative und wachstumsstarke Unternehmen Eigenkapital beschaffen können.

Das Besondere am Venture Capital ist eine Kombination aus Mitbestimmung und unternehmerischer Beratung mit Risikokapitalbereitstellung.

Häufig folgt die Tilgung des Kapitals in späteren Zeiträumen durch den Verkauf der dann gestiegenen Anteilswerte am Markt. In den USA haben sich Anlagen zwischen fünf bis acht Jahren durchgesetzt.
Das Risiko eines Totalverlustes durch Konkurs des Unternehmens, an dem man sich beteiligt, ist beachtlich.

Bezeichnung für Eigenkapital, welches jungen Unternehmen, die ihr Wachstum nicht aus eigener Kraft finanzieren können und von Banken mangels Sicherheiten keine bzw. keine ausreichenden Kredite erhalten, durch eine spezialisierte Gesellschaft (Venture Capital Fonds) zur Verfügung gestellt wird. Der Fonds, der sich seinerseits durch Ausgabe von Zertifikaten an institutionelle Anleger und Private refinanziert, führt eine zukunftsbezogene Bonitätsprüfung durch (Selektionsphase), stellt eine Minderheitsbeteiligung zur Vergütung (Investitionsphase) und gewährleistet intensive Beratung und Betreuung (Überwachungsphase).

Da überwiegend innovative Unternehmen in Zukunftsbranchen durch Venture Capital gefördert werden, kommt der Risikokapitalvergabe auch eine gesamtwirtschaftliche Funktion im Rahmen der Technologieförderung und Strukturpolitik zu.

Der Begriff Venture Capital beschreibt die Finanzierung von Investitionen durch Risiko- bzw. Wagniskapital. Im Rahmen einer Venture Capital Finanzierung wird haftendes Kapital über einen bestimmten Zeitraum, verbunden mit unternehmerischer Beratung des kapitalnehmenden Unternehmens für Risikoprojekte (z.B. Produktentwicklung) bereitgestellt. Dabei erfolgt die Hergabe des Kapitals in der Regel ohne Sicherheiten allein aufgrund der geschätzten Ertragschancen des zu finanzierenden Projektes bzw. Unternehmens. Während die Kapitalnehmer häufig kleine, finanzschwache Unternehmen, die innovative Projekte mit hohen Ertragschancen, aber auch hohem Verlustrisiko durchführen wollen, sind, zählen zu den Kapitalgebern hauptsächlich Venture Capital Gesellschaften (z.B. in Form von Venture Capital Fonds) und Privatpersonen (z.B. in Form von stillen Beteiligungen oder als Business Angels). Die Kapitalgeber führen dabei situationsbedingt zukunftsbezogene Bonitätsprüfungen durch (Selektionsphase), stellen regelmäßig eine Mindestbeteiligung zur Verfügung (Investitionsphase) und stehen den Kapitalnehmern zudem beratend bzw. betreuend zur Seite (Überwachungsphase). Hieraus lassen sich die zwei grundlegenden Funktionen des Venture Capital, die Kapitalversorgungs- und die Managementbetreuungsfunktion, erkennen.

Risikokapital, welches Venture-Capital-Gesellschaften den Unternehmen zur Realisierung erfolgversprechender innovativer Konzepte zur Verfügung stellen. Dies geschieht in der Regel als Eigenkapital in der Form von Minderheitsbeteiligungen, an die meist eine Betreuung in Managementfragen, aber auch ein Mitspracherecht gekoppelt sind. Für den Kapitalgeber stellt diese Art der Beteiligung ein hohes Risiko des Scheiterns dar, im Erfolgsfall ist die Beteiligung jedoch mit einer überdurchschnittlichen Wertsteigerung verbunden. Venture-Capital-Finanzierung schließt außerdem auch Management-buy-out und Spin Off mit ein.

Venture Capital ist Risikokapital oder Wagniskapital, welches von Venture-Capital-Gesellschaften den Unternehmungen, die nur eine geringe Eigenkapitalquote aufweisen, unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung gestellt wird. Die Venture-Capital-Gesellschaften gewähren in der Regel den Unternehmungen, an denen sie beteiligt sind, Unterstützung in Fragen der Unternehmungsführung.



1. Begriff: Finanzierung von Investitionen durch Risiko- oder Wagniskapital, Bereitstellung von haftendem Kapital über einen bestimmten Zeitraum, verbunden mit unternehmerischer Beratung des kapitalnehmenden Unternehmens für Risikoprojekte (z. B. Produktinnovationen, Forschung und Entwicklung). Die Hergabe des Kapitals erfolgt ohne Sicherheiten allein aufgrund der geschätzten Ertragschancen des zu finanzierenden Projektes. – 2. Beteiligte: a) Kapitalnehmer: Unternehmen, die Projekte mit hohen Ertragschancen, aber auch hohem Verlustrisiko realisieren wollen. Meist handelt es sich um kleinere Unternehmen, die an Innovationen auf dem technischen Sektor arbeiten. Sie erhalten wegen des hohen Verlustrisikos der Investition, mangelnder Sicherheiten und der Unmöglichkeit für den Kreditgeber, Chancen und Risiken des Projekts richtig einzuschätzen, kaum die nötigen Kredite. Die Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung dieser Unternehmen sind mangels Zugang zum Kapitalmarkt und geringer Risikobereitschaft von Investoren begrenzt, die Selbstfinanzierung reicht ebenfalls in der Anlaufphase nicht aus, um das in der Expansionsphase stark steigende Investitionsvolumen zu finanzieren. – b) Kapitalgeber: Spezielle Beteiligungsfonds. Aus Gründen der Risikostreuung sind Venture-Capital-Gesellschaften (Venture Capital C. G.) an mehreren unterschiedlichen innovativen Projekten in verschiedenen Branchen beteiligt. Durch das technische Wissen ihrer Mitarbeiter ist die Venture Capital C. G. in der Lage, die Ertragschancen innovativer Produkte besser als andere Kapitalgeber einzuschätzen. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse ermöglichen die Erfüllung der Beratungsfunktion gegenüber dem Kapitalnehmer. Ein besonders intensiver Beratungsbedarf besteht bei Unternehmensgründungen und in der Expansionsphase bezüglich der Vermarktung der Innovation. – 3. Art und Form: a) Venture Capital Fonds (Venture Capital C. Fonds) beteiligen sich häufig als stiller Gesellschafter, der im Insolvenzverfahren Gläubigerrechte hat. Somit besteht die Möglichkeit der vertraglichen Vereinbarung eines Ausschlusses der Verlustbeteiligung. Eine Direktbeteiligung am kapitalnehmenden Unternehmen ist bei Personengesellschaften durch Haftungsvorschriften problematisch, bei Kapitalgesellschaften stößt sie wegen der damit verbundenen Mitentscheidungsrechte als Gesellschafter auf mangelnde Akzeptanz seitens der Eigentümer. – b) Refinanzierung: Die Mittel für die Wagnisfonds werden in Deutschland von institutionellen und privaten Anlegern, z. T. auch vom Staat, aufgebracht oder über die Börse refinanziert. Deutschen Versicherungsunternehmen ist die Anlage von Mitteln in Venture Capital C. Fonds untersagt. – c) Beendigung des Vertragsverhältnisses: Dem Kapitalnehmer kann die Möglichkeit des Rückkaufs des Kapitalanteils nach Ablauf einer bestimmten Frist eingeräumt werden. Eine Veräußerung der Beteiligung, beispielsweise an ein interessiertes Großunternehmen, ist möglich. Nach einer evtl. erforderlichen Rechtsumwandlung kann die Venture-Capital-Gesellschaft die Beteiligungsgesellschaft an die Börse führen und dort ihre Anteile veräußern.

(Risikokapital, Wagniskapital) dient der Finanzierung innovativer Einzelprojekte. Konstituierende Begriffsmerkmale sind: ·    Die Mittel werden in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Surrogaten (z. B. Wandel- oder Optionsschuldverschreibung, partiarisches Darlehen, stille Beteiligung) überlassen. ·    Die Venture Capital-Nehmer sind junge, nicht emissionsfähige, wachstumsorientierte Unternehmen mit marktfähigen Innovationen (neue Produkte, Produktionsmethoden, Märkte). ·    Die Kaitalüberlassung ist zeitlich begrenzt, sie endet nach Erreichen definierter Wachstumsziele (frühestens nach einem, häufig nach mehr als fünf Jahren). ·    Die Zielsetzung des Venture Capital-Gebers besteht in der Partizipation an der Wertsteigerung des Vorhabens des Venture Capital-Nehmers. Diese ("capital gain") Venture Capital

wird durch gewinnträchtige Veräusserung der Beteiligung an den bisherigen Eigentümer, andere Unternehmen ("merge up-ward") oder Börseneinführung und Verkauf der Beteiligungsquote am Kapitalmarkt ("going public") realisiert. ·  Die Leistung des Venture Capital-Gebers umfasst neben Kapitalüberlassung auch aktive Beratung und Betreuung im Managementbereich (Strategieplanung, Organisation, Finanzen, Marketing, Personal.) Venture Capital stellt nach der Rechtsstellung des Kapitalgebers i. d. R. Eigenfinanzierung, nach der Herkunft der Kapitals Aussenfinanzierung dar. Gegenüber traditionellen Formen der Eigenfinanzierung von aussen (z. B. Aktienemission) sind als besondere Merkmale eine von den Beteiligten angestrebte zeitliche Befristung der Kapitalüberlassung ("kreditiertes Eigenkapital"), die Wahrnehmung einer Managementfunktion durch den Venture Capital-Geber ("Venture Management"), die projektorientierte Kapitalverwendung und der bewusste Verzicht des Venture Capital-Gebers auf laufende Ausschüttungen hervorzuheben. Venture Capital dient der Finanzierung innovativer Projekte, die auf ein überdurchschnittliches Wachstumspotential schliessen lassen. Die damit verbundenen Finanzierungsalternativen hängen typischerweise vom jeweiligen Entwicklungsstadium des Venture Capital-Nehmers ab. Dabei wird in der Literatur häufig ein Einproduktunternehmen betrachtet, so dass Produkt- (Produktlebenszyklus) und Unternehmenslebensphasen zusammenfallen. Je früher Finanzierungsbedarf im Lebenszyklus entsteht, desto weniger kommen traditionelle Formen der (Fremd-)Finanzierung in Betracht. Dies ergibt sich aus dem geringen oder sogar negativen Cash-Flow, den im allgemeinen nicht vorhandenen Sicherheiten und der objektiv risikobehafteten Unternehmensentwicklung des Venture Capital-Nehmers. In Anlehnung an die verschiedenen Phasen der Unternehmensentwicklung werden fünf Finanzierungsanlässe unterschieden. Sie bilden den Kernbereich der Venture Capital-Finanzierung, wobei die ersten drei auch als Early-stage-financing (Finanzierung von Unternehmensaufbau und -entwicklung) und die beiden anderen als Expansion-stage-financing (Finanzierung von Unternehmensausbau und -wachstum) bezeichnet werden. Sie erstrecken sich auf folgende Bereiche: ·  Seed-financing: Forschungs- und Entwicklungskosten der Innovation; ·  Start-up-financing: Unternehmensgründung, Weiterentwicklung der Innovation bis zur Produktionsreife und Beschaffung der Produktionsfaktoren (Betriebsmittel, Arbeitskräfte); ·   First-stage-financing: Produktionsaufnahme und Markteinführung des neuen Produkts; ·   Second-stage-financing: vollständige Markterschliessung und -durchdringung, insb. des Inlandsmarkts; ·   Third-stage-financing: Erweiterung des Produktions- und Vertriebssystems zur Ausschöpfung des Marktpotentials, insb. Erschliessung potentieller Auslandsmärkte. Neben diesen typischen Grundformen haben sich weitere Anlässe einer Venture Capital-Finanzierung herausgebildet: ·   Bridge-financing: Vorfinanzierung einer Kapitalerhöhung zur Verbesserung der Eigenkapitalquote als Vorbereitung für eine Börseneinführung; ·   Buy-outs and Management-buy-outs: Übernahme von etablierten Unternehmen durch deren Management oder andere Kapitalgeber; ·   Mergers & Acquisitions: Vermittlung von Unternehmenszusammenschlüssen und Aufkauf von Unternehmen. Bei den einzelnen Finanzierungsanlässen kommt es teilweise zu Abweichungen von dem idealtypischen Begriff des Venture Capital. Den Erscheinungsformen des Venture Capital lassen sich zwei Gruppen zuordnen: Bei direkten Formen beteiligt sich der Venture Capital-Geber unmittelbar am Venture Capital-Nehmer. Bei indirekten Varianten schaltet sich zwischen Venture Capital-Geber und Venture Capital-Nehmer eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft (Venture Capital-Gesellschaft), die als Finanzintermediär den Anlagebedarf der Kapitalgeber und den Finanzierungsbedarf der Kapitalnehmer koordiniert (Transformationsfunktion). Innerhalb der indirekten Formen wird differenziert zwischen projektorientierten (vor allem in Form von Abschreibungsgesellschaften) und fondsorientierten Ansätzen. Bei ersteren, die in grossem Umfang steuerlich bedingt sind, betreut die Kapitalbeteiligungsgesellschaft lediglich einen Venture Capital-Nehmer. Fondsorientierte Ansätze als klassische Aufgabenbereiche für Venture Capital-Gesellschaften sind dagegen dadurch charakterisiert, dass das Kapital der Venture Capital-Geber mehreren Venture Capital-Unternehmen, die von der Kapitalbeteiligungsgesellschaft ausgesucht und laufend betreut werden, zur Verfügung gestellt wird. Die Entwicklung des deutschen Venture Capital-Marktes stellt sich zwar als positiv dar, doch bleibt das Gesamtvolumen insgesamt eher bescheiden. Die bei weitem wichtigsten Venture Capital-Geber sind Banken, Industrieunternehmen und der Versicherungssektor. Private Geldgeber spielen keine nennenswerte Rolle. Empirische Erhebungen zeigen, dass Kapitalbeteiligungsgesellschaften nur vergleichsweise wenig in frühe Entwicklungsphasen, das klassische Anwendungsgebiet von Venture Capital, investieren. Ausserdem sind die Venture Capital-Nehmer grösser und die Projekte weniger technologieorientiert, als dies ursprünglich erwartet wurde.

Eigenkapitalinvestition ( Beteiligungsfinanzierung ) mit einem langfristigen aber zeitlich begrenzten Horizont in private, wachstumsträchtige Jungunternehmen für die Gründung, frühe Entwicklung oder Erweiterung des Geschäftsbetriebs. Der Venture Capital-Investor verfügt über umfangreiche Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten und übernimmt dadurch einen Teil des unternehmerischen Risikos mit dem Ziel, über eine Wertsteigerung des Geschäftsmodells einen Erlös beim Verkauf der Beteiligung zu erwirtschaften (Exit). Der Verkauf geschieht häufig durch einen Börsengang ( Going Public ). In den USA haben sich Anlagen zwischen fünf bis acht Jahren durchgesetzt. Das Risiko eines Totalverlustes durch Insolvenz des Unternehmens, an dem man sich beteiligt, ist zu beachten. Neben den Tochtergesellschaften von Banken und Versicherungen bieten zunehmend spezialisierte Beteiligungsfonds derartiges Wagniskapital an. Zunehmend ist auch eine Verbindung von VC-Anbietern und einem so genannten Inkubator zu beobachten, wodurch Finanzierung und Beratung der Unternehmensführung aus einer Hand erfolgen. So genanntes Corporate Venture Capital (CVC) unterscheidet sich vom klassischen Venture Capital (VC) dadurch, dass CVC-Gesellschaften mehrheitlich von Großunternehmen gehalten werden. Diese stellen gegebenenfalls das Fonds-Kapital oder lassen die so genannte CVC-Einheit als dann unabhängige Unternehmensbereiche direkt aus ihrer Bilanz ohne feste Limitierung investieren. Dabei verfolgen CVC-Einheiten typischerweise nicht nur rein finanzielle Ziele, sondern streben stets nach der Realisierung weiterer strategischer Ziele ihrer Muttergesellschaft (z.B. Technologietransfer und Marktbeobachtung).

Literatur: Albach, H., Venture Capital Firmen in Japan und den USA, in: ZfB, 53. Jg. (1983), S. 993 ff. Fischer, L., Problemfelder und Perspektiven der Finanzierung durch Venture Capital in der Bundesrepublik Deutschland, in: DBW, 47. Jg. (1987), S. 8 ff. Kussmaul, H., Betriebswirtschaftliche Beratungempfehlungen zur Finanzierung mittelständischer Unternehmen, in: Steuerberaterkongress-Report 1990, München 1991, S. 179 ff., insb. S. 188 ff.

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